Alkohol: Unterschied zwischen den Versionen
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Für den Schiffsführer und die Crewmitglieder unter deutscher Flagge und in deutschen Küstengewässern gilt die 0,5 Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Zusätzlich gilt hier nicht nur die Menge Alkohol im Blut, sondern auch die Menge Alkohol im Körper, die zu 0,5 Promille im Blut führen wird. Also ist auch der zulässige Alkoholgenuss für Crewmitglieder während der Freiwache deutlich eingeschränkt. | |||
Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum | ; Ausland | ||
Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew und der Gäste sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum können dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen. | |||
Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt: in einigen Regionen wird ein Schiff vor Anker wie ein Schiff in Fahrt betrachtet -- mit entsprechenden Alkoholgrenzwerten. In anderen Gebieten wird differenziert, Alkoholkontrollen bei Ankerliegern kommen dort nicht vor. | ; Vor Anker | ||
Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt: in einigen Regionen wird ein Schiff vor Anker wie ein Schiff in Fahrt betrachtet -- mit entsprechenden Alkoholgrenzwerten. In anderen Gebieten wird differenziert, Alkoholkontrollen bei Ankerliegern kommen dort nicht vor. Nach deutschem Recht, das beispielsweise bei Körperverletzung und Schadenersatzforderungen gegen deutsche Skipper anzuwenden ist, ist auch am Ankerplatz sicherzustellen, dass bei ungünstigem Liegeplatz das Schiff und die Crew jederzeit auslaufbereit sein mmüssen. | |||
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Version vom 6. Juni 2009, 13:38 Uhr
Zulässige Promillegrenzen und Regelungen bezüglich Alkoholkonsum von Skipper und Crew
Die Regelungen des Alkoholkonsums sind national unterschiedlich festgelegt.
- Deutschland
Für den Schiffsführer und die Crewmitglieder unter deutscher Flagge und in deutschen Küstengewässern gilt die 0,5 Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Zusätzlich gilt hier nicht nur die Menge Alkohol im Blut, sondern auch die Menge Alkohol im Körper, die zu 0,5 Promille im Blut führen wird. Also ist auch der zulässige Alkoholgenuss für Crewmitglieder während der Freiwache deutlich eingeschränkt.
- Ausland
Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew und der Gäste sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum können dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen.
- Vor Anker
Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt: in einigen Regionen wird ein Schiff vor Anker wie ein Schiff in Fahrt betrachtet -- mit entsprechenden Alkoholgrenzwerten. In anderen Gebieten wird differenziert, Alkoholkontrollen bei Ankerliegern kommen dort nicht vor. Nach deutschem Recht, das beispielsweise bei Körperverletzung und Schadenersatzforderungen gegen deutsche Skipper anzuwenden ist, ist auch am Ankerplatz sicherzustellen, dass bei ungünstigem Liegeplatz das Schiff und die Crew jederzeit auslaufbereit sein mmüssen.