Alkohol

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Zulässige Promillegrenzen und Regelungen bezüglich Alkoholkonsum von Skipper und Crew

Die Regelungen des Alkoholkonsums sind national unterschiedlich festgelegt.

Deutschland

Für den Schiffsführer und die Crewmitglieder unter deutscher Flagge und in deutschen Küstengewässern gilt die 0,5 Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Zusätzlich gilt hier nicht nur die Menge Alkohol im Blut, sondern auch die Menge Alkohol im Körper, die zu 0,5 Promille im Blut führen wird. Also ist auch der zulässige Alkoholgenuss für Crewmitglieder während der Freiwache deutlich eingeschränkt. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew und auch der nicht an der Schiffsführung beteiligten Gäste sicherstellen. Alkoholkonsum kann dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Ausland

Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. In einigen Ländern ist Alkoholkonsum grundsätzlich verboten.

Vor Anker

Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt: in einigen Regionen wird ein Schiff vor Anker wie ein Schiff in Fahrt betrachtet -- mit entsprechenden Alkoholgrenzwerten. In anderen Gebieten wird differenziert, Alkoholkontrollen bei Ankerliegern kommen dort nicht vor. Nach deutschem Recht, das beispielsweise bei Körperverletzung und Schadenersatzforderungen gegen deutsche Skipper anzuwenden ist, ist auch am Ankerplatz sicherzustellen, dass bei ungünstigem Liegeplatz und/oder Wetter das Schiff und die Crew jederzeit auslaufbereit sein müssen.