Bodensee/Führerscheinvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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(da ist schon mehr als einer durchgefallen ...)
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Inhaber des SBF Binnen können gegen Bezahlung ein temporär gültiges Urlaubspatent beantragen, oder mit einer multiple-choice Theorieprüfung das Bodenseeschifferpatent erwerben, üblicherweise A + D in einem. Private Anmeldung (ohne Schule) ist ohne Weiteres möglich.  
Inhaber des SBF Binnen können gegen Bezahlung ein temporär gültiges Urlaubspatent beantragen, oder mit einer multiple-choice Theorieprüfung das Bodenseeschifferpatent erwerben, üblicherweise A + D in einem. Private Anmeldung (ohne Schule) ist ohne Weiteres möglich.  


Weitere Informationen siehe [http://www.bodenseekreis.de/251.0.html Schifffahrtsamt]
Weitere Informationen gibt es bei den zuständigen Landratsämtern:
 


* [http://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent.html LRA Bodenseekreis (Friedrichshafen)]
* [http://www.lrakn.de/servlet/PB/menu/1987674_l1/index.html LRA Konstanz, Referat Schifffahrt]
* [http://www.landkreis-lindau.de/index.phtml?sNavID=1876.2&sNavID=1876.10 LRA Lindau] (Suchbegriff "Bodenseeschifferpatent" verwenden)


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Version vom 17. April 2013, 12:55 Uhr

Wer auf dem Bodensee ein größeres Sportboot führen will, benötigt das Bodenseeschifferpatent, vergleichbar mit dem SBF Binnen. Es wird unterschieden zwischen:

- Bodenseeschifferpatent A für Sportboote mit einer Motorleistung von mehr als 6 PS;

- Bodenseeschifferpatent D für Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 12 m².


Inhaber des SBF Binnen können gegen Bezahlung ein temporär gültiges Urlaubspatent beantragen, oder mit einer multiple-choice Theorieprüfung das Bodenseeschifferpatent erwerben, üblicherweise A + D in einem. Private Anmeldung (ohne Schule) ist ohne Weiteres möglich.

Weitere Informationen gibt es bei den zuständigen Landratsämtern: