Bodensee/Führerscheinvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen
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* Bodenseeschifferpatent '''D''' für Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 12 m². | * Bodenseeschifferpatent '''D''' für Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 12 m². | ||
Inhaber des SBF Binnen können gegen Bezahlung ein | Inhaber des SBF Binnen können gegen Bezahlung ''einmalig'' pro Jahr ein vier Wochen gültiges Urlaubspatent beantragen. Alternativ kann mit einer multiple-choice Theorieprüfung das volle Bodenseeschifferpatent erworben werden, üblicherweise A + D in einem. Private Anmeldung (ohne Schule) ist ohne Weiteres möglich, für Inhaber der SBF Binnen und See Scheine ist der Aufwand minimal (im Wesentlichen Naturschutz, Pegel/Brücken, Lichterführung und Betonnung). | ||
Weitere Informationen gibt es bei den zuständigen Landratsämtern: | Weitere Informationen gibt es bei den zuständigen Landratsämtern: |
Version vom 17. April 2013, 13:14 Uhr
Wer auf dem Bodensee ein größeres Sportboot führen will, benötigt das Bodenseeschifferpatent (D/A), oder die entsprechenden Schweizer Segelscheine. Es wird unterschieden zwischen:
- Bodenseeschifferpatent A für Sportboote mit einer Motorleistung von mehr als 6 PS.
- Bodenseeschifferpatent D für Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 12 m².
Inhaber des SBF Binnen können gegen Bezahlung einmalig pro Jahr ein vier Wochen gültiges Urlaubspatent beantragen. Alternativ kann mit einer multiple-choice Theorieprüfung das volle Bodenseeschifferpatent erworben werden, üblicherweise A + D in einem. Private Anmeldung (ohne Schule) ist ohne Weiteres möglich, für Inhaber der SBF Binnen und See Scheine ist der Aufwand minimal (im Wesentlichen Naturschutz, Pegel/Brücken, Lichterführung und Betonnung).
Weitere Informationen gibt es bei den zuständigen Landratsämtern:
- LRA Bodenseekreis (Friedrichshafen)
- LRA Konstanz, Referat Schifffahrt
- LRA Lindau (Suchbegriff "Bodenseeschifferpatent" verwenden)
Allgemeines
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