Logbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit alters her ist auf Schiffen das Führen von Logbüchern ein selbstverständliche Art der Dokumentation.
Seit alters her ist auf Schiffen das Führen von Logbüchern ein selbstverständliche Art der Dokumentation.
Obwohl das Führen von Logbüchern für Sportfahrzeuge bzw. Sportschiffer nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, macht ein Logbuch Sinn.
Obwohl das Führen von Logbüchern für Sportfahrzeuge bzw. Sportschiffer nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, macht ein Logbuch Sinn.

Version vom 5. Juli 2009, 11:27 Uhr

Seemannschaft

Törndurchführung

Seit alters her ist auf Schiffen das Führen von Logbüchern ein selbstverständliche Art der Dokumentation. Obwohl das Führen von Logbüchern für Sportfahrzeuge bzw. Sportschiffer nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, macht ein Logbuch Sinn.

Gute Gründe

  • Regelmäßiges Notieren von Position, Kurs und Geschwindigkeit bietet die Sicherheit in der Navigation, wenn einmal die elektronischen Geräte ausfallen sollten.
  • Die Aufzeichnung von Wetterberichten, eigenen Wetterbeobachtungen und Barometerständen erlauben eine optimale Beurteilung der Wettersituation.
  • Bei Fahrzeugen ohne Tankuhr und Betriebsstundenzähler ist das Festhalten der Motorstunden oft die einzige Kalkulationsgrundlage für die noch vorhandene Restmenge an Treibstoff, sowie für das Einhalten der Wartungsintervalle.
  • Für die Übergabe zwischen zwei Wachmannschaften ist die Logbucheintragung über besondere Vorkommnisse, Beschädigungen, Fehlfunktionen und Defekte die geeignete Kommunikationsgrundlage.

Wichtige Einträge

Darüber hinaus sollten folgende Punkte dokumentiert werden:

  • Art, Umfang, Kosten und Zeitpunkt von Reparaturen und Wartungsarbeiten sollten eingetragen werden, so weiß man gleich, wann der nächste Ölwechsel oder Impeller fällig ist.
  • Das Auffüllen von Vorräten und die Anschaffung von Ersatzteilen sollte auch protokolliert werden. Ganz sicher gilt dies für Treibstoff und Trinkwasser. Auch nicht verkehrt ist das bei Lebensmitteln. Hier und auch bei Ersatzteilen kann ein Hinweis auf eine eventuelle Stauliste sinnvoll sein.
  • Besondere Vorkommnisse bei den Crewmitgliedern (z.B. Gesundheitsstörungen, Krankheitssymptome) sollten auf jeden Fall niedergeschrieben werden. (Vielleicht möchte ein Arzt später wissen, wann das Fieber angefangen hat und wie hoch es war...)
  • Genauer Hergang bei Unfällen, Benennung von Zeugen (Unterschrift derselben)

Formvorschriften

Wenn auch das Führen eines Logbuchs nicht verpflichtend ist, so gibt es doch Formvorschriften, die einzuhalten sind, wenn man es tut:

  • Das Logbuch ist auf ein Schiff auszustellen (z.B. Logbuch der SY XY)
  • Das Fahrzeug ist genau zu beschreiben (mit Art, Name, Heimathafen, Rufzeichen MMSI, ggf. Amtlichem Kennzeichen, ggf. Versicherungsscheinnummer)
  • Genaue Bezeichnung von Skipper und Crewmitgliedern
  • Die Eintragungen müssen auf deutschen Schiffen in deutscher Sprache erfolgen, mit genauer Angabe der Bordzeit (Universal Time Coordinated, UTC oder Gesetzliche Zeit, GZ)
  • Entfernen von Seiten, Unkenntlichmachung von Eintragungen, Radieren ist nicht zulässig.
  • Die Eintragungen müssen von dem dafür Verantwortlichen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
  • Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre

Weblinks