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Version vom 26. Juni 2008, 12:23 Uhr
Seemannschaft |
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Geltung: GMDSS-fähiger Sprechfunk auf UKW im Seebereich, jedoch NICHT im Binnenbereich und beschränkt auf die Sportschiffahrt. Der Schein ist verpflichtend für alle Skipper, deren Boot mit einer UKW-Sprechfunkanlage mit DSC-Controller zur Teilnahme am GMDSS ausgerüstet ist. Für UKW-Geräte ohne DSC-Controller reicht das früher erteilte UKW-Sprechfunkzeugnis. (Für Binnen siehe UBI)
Prüfungsbereiche: Die Theorieprüfung besteht aus drei Teilen:
- einem Fragebogen, bestehend aus 30 Fragen, die in eigenen Worten beantwortet werden müssen (keine Ankreuzfragen)
- einer Englisch-Deutsch-Übersetzung (in Kombination mit einem Diktat)
- einer Deutsch-Englisch-Übersetzung. Die Texte der Übersetzungen sind aus einem ganz bestimmten Textpool entnommen, den man sich vorher anschauen sollte.
Die Praxisprüfung ist an den Geräten zu absolvieren. Sie besteht aus vier Pflichtaufgaben, entweder
- Controller editieren und einen Notalarm senden.
- Eine Notmeldung senden.
- Den Notverkehr beenden.
- Controller editieren. Dringlichkeitsanruf aussenden und eine Dringlichkeitsmeldung abgeben.
oder
- Speicher abfragen und empfangenen Notalarm bestätigen.
- Controller editieren. Notalarm weiterleiten und Seefunkstelle in Not informieren.
- Einen Fehlalarm aufheben.
- Speicher abfragen. Dringlichkeitsmeldung aufnehmen und weitere Maßnahmen einleiten.
und - fakultativ - "sonstige Fertigkeiten" (stellen kein Problem dar, wenn man die Pflichtaufgaben kann)