Short Range Certificate

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Seemannschaft

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Geltung: GMDSS-fähiger Sprechfunk auf UKW im Seebereich, jedoch NICHT im Binnenbereich und beschränkt auf die Sportschiffahrt. Der Schein ist verpflichtend für alle Skipper, deren Boot mit einer UKW-Sprechfunkanlage mit DSC-Controller zur Teilnahme am GMDSS ausgerüstet ist. Für UKW-Geräte ohne DSC reicht das früher erteilte UKW-Sprechfunkzeugnis. (Für Binnen siehe UBI)

Prüfungsbereiche: Die Theorieprüfung besteht aus drei Teilen:

  1. einem Fragebogen, bestehend aus 30 Fragen, die in eigenen Worten beantwortet werden müssen (keine Ankreuzfragen)
  2. einer Englisch-Deutsch-Übersetzung (in Kombination mit einem Diktat)
  3. einer Deutsch-Englisch-Übersetzung. Die Texte der Übersetzungen sind aus einem ganz bestimmten Textpool entnommen, den man sich vorher anschauen sollte.

Die Praxisprüfung ist an den Geräten zu absolvieren. Sie besteht aus vier Pflichtaufgaben, entweder

  1. Controller editieren und einen Notalarm senden.
  2. Eine Notmeldung senden.
  3. Den Notverkehr beenden.
  4. Controller editieren. Dringlichkeitsanruf aussenden und eine Dringlichkeitsmeldung abgeben.

oder

  1. Speicher abfragen und empfangenen Notalarm bestätigen.
  2. Controller editieren. Notalarm weiterleiten und Seefunkstelle in Not informieren.
  3. Einen Fehlalarm aufheben.
  4. Speicher abfragen. Dringlichkeitsmeldung aufnehmen und weitere Maßnahmen einleiten.

und - fakultativ - "sonstige Fertigkeiten" (stellen kein Problem dar, wenn man die Pflichtaufgaben kann)


Alternativen zum SRC

Weitere Lizenzen zur Teilnahme am GMDSS mit UKW und DSC sind ROC und GOC, auch Begrenzt gültiges Betriebszeugnis für Funker und Allgemeines Betriebszeugnis für Funker. Diese Scheine werden heutzutage, also nach Einführung von SRC, UBI und LRC nur noch in der Berufschiffahrt gefordert und müssen dort regelmäßig aktualisiert werden. Für die Verwendung in der Sportschiffahrt sind sie auch ohne Aktualisierung unbegrenzt gültig.

Das RYA-SRC ist ein SRC mit demselben Gültigkeitsumfang wie ein SRC, das von deutschen Prüfungskommissionen erteilt wurde, aber auf einer Prüfung nach britischen Regularien beruht. Es gibt derzeit unterschiedliche Auffassungen auch bei deutschen Behörden und Ministerien darüber, ob dieses Zeugnis insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Rechtsharmonisierung auch deutschen Staatsbürgern und von deutschen Anbietern erteilt werden darf. Außerhalb der EU steht es Staaten grundsätzlich frei, SRC anderer Staaten anzuerkennen oder nicht.


Weblinks