UKW-Sprechfunkzeugnis

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Seemannschaft

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Geltung

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunk auf UKW-Frequenzen beim Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen. Der Schein ist verflichtend für alle Skipper, deren Boot mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet ist. Wer bereits ein SRC oder LRC hat, kann den UBI in einer verkürzten Prüfung erwerben

Prüfung und Fragenkatalog

Deutschland

Die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken -FTV- bietet im Internet die Prüfungsbögen, einen Fragenkatalog und viele Hinweise zur Prüfung an:

http://www.fvt.wsv.de/ubi/index.html

Schweiz

In der Schweiz ist das Bundesamt für Kommunikation für das Durchführen der Prüfungen zuständig. Die Prüfung besteht aus einem Praktischen und einem Theoretischen Teil. Im Praktische Teil geht es darum ein UKW Gerät zu bedienen und die gängigsten Funksprüche korrekt wieder zu geben. Im Theoretischen Teil werden Sprachkenntnisse (Englisch), regulatorisches Wissen und technisches Wissen abgefragt. Die Praktischen und Theoretischen Teile können einzeln Bestanden / nicht Bestanden werden. Das Wissen kann gut im Selbststudium gelernt werden.

Weblinks