Bergung

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Seemannschaft

Manöver

Abgesehen vom Bergen der Segel gibt es im Bereich der Hilfeleistung auf See zwei Formen der Bergung, die Personenbergung und die Bergung eines Schiffs. Eine Person kann entweder von der Yacht oder aus der See abgeborgen werden.

Personenbergung von Bord einer Yacht

Eine Abbergung von Bord einer Yacht erfolgt typischerweise per Helicopterlift, wenn die Person verletzt oder erkrankt ist oder wenn ein Untergang der Yacht erwartet wird. Der Ablauf wird durch die Helicopterbesatzung vorgegeben.

Die Abbergung von Bord durch ein anderes Schiff ist bei Seegang schwierig und sollte vermieden werden, da sie auch die hilfeleistende Yacht gefährdet. Sicherer ist es dann, Beiboot oder Rettungsfloß zu besteigen und sich von dort abbergen zu lassen. Dieser Umweg kann auch bei Helicopter-Bergung erforderlich werden, wenn das Risiko durch Stag, Backstage und Wanten der Yacht aus Sicht des Retters zu groß ist. Sofern nicht permanent angelegt, wird vor Besteigen von Rettungsfloß oder Beiboot eine Rettungsweste mit Lifebelt angelegt. Wenn die Yacht nicht aufgegeben wird, also noch Besatzung an Bord bleibt, wird Rettungsfloß oder Beiboot mit ausreichend langen Festmachern an der Yacht fixiert und später wieder an Bord genommen. Die am Rettungsfloß angebrachte Reißleine ist dafür ungeeignet, weil sie durch einen Scherbeschlag nach einiger Zeit im Seegang abreißt.

Personenbergung aus dem Wasser

Die Bergung einer Person aus dem Wasser kann ebenfalls durch Helicopter erfolgen oder sie erfolgt nach einem Mann-über-Bord Manöver durch die Besatzung einer Yacht. Bei der Annäherung wird die Person von Luv her angesteuert, also im Lee der Yacht liegen gelassen. Dadurch sorgt der Rumpf der Yacht für ruhigere See und bei backgesetzter Fock oder starkem Wind neigt sich die Bordwand weiter zum MOB herunter, so das die Crew ihn leichter zu Fassen bekommt.

Laut BSU sterben die meisten wegen erfolgloser Bergeversuchen. Daher ist es unabdingbar, dass die Bergung einer z.B. 120 kg schweren Person im Rahmen der Schiffs- und Sicherheitseinweisung VOR dem ersten Ablegen praktisch durchgegangen wird! Der Skipper muss davon ausgehen, dass er selbst über Bord geht! Dann muss seine Crew wissen wie und was zu tun ist! In nördlichen (deutschen) Gewässern ist man binnen kurzer Zeit unterkühlt, nicht mehr handlungfähig und wird bewußtlos. In der Regel wird die Person nicht mehr aus eigener Kraft an Bord steigen können. Bei einem Naßgewicht von über 100 kg wird dies auch der Crew nicht mehr möglich sein.

  • Der Lifebelt der Person wird provisorisch mit einer Leine an Bord fixiert, z.B. Lifeline, um den Kontakt nicht zu verlieren.
  • Eine am Lifebelt getragene persönliche Rettungsschlaufe kann diesen ersten wichtigen Schritt erheblich erleichtern. Die Person im Wasser kann mit Bootshaken herangezogen und direkt mit der Rettungsschlaufe am Schiff vorläufig gesichert werden. Eine ca. 1,5 m lange und dennoch sehr leichte und kompakte persönliche Rettungsschalufe (Personal Rescue Loop) kann aus dünner aber hochfester Leine hergestellt werden. Diese muss dauernd und sicher am Lifebelt oder an der Hebeschlaufe einer Rettungsweste befestig werden. Mit einer Arbeitslast von mehr als 200 kg (Bruchlast > 800 daN) ist diese Leinenverbingung auch geeignet eine Person aus dem Wasser an Bord zu heben, wenn sie mit einem Fall und/oder einem mindestens 3 m, besser 4 m, langen Flaschenzug als Rettungstalje (Rescue Lift) verbunden wird. Der erweiterte Spielraum der Rettungsschaufe von 1,5 m kann hierbei entscheidend sein, um die Höhe der Bordwand zu überwinden und zusätzliche Zwischenschritte und Seilkonstruktionen mit einer extra Lifeline zu vermeiden. Eine Rettungstalje muss jedoch um die zusätzliche Länge der Lifeline oder Rettungsschlaufe höher befestigt werden, z.B. am Spi-Fall.

Sofern kein extra Bergegeschirr vorhanden ist, kommen grundsätzlich zwei Bergemethoden in Frage:

  • Sofern vorhanden, wird ein unbenutztes Fall wie zum Beispiel ein Spifall im Lifebelt der Person eingeklinkt und die Person wird an Bord gewinscht. Die seitliche Bergung mittels Spifall und Winschen muss dabei durchgespielt werden. Viele Spifallen reichen nur bis zum Deck, um von dort den Spi aus dem Sack zu ziehen und nicht bis ins Wasser. Daher ist die Vorbereitung einer Zusatzleine mit Karabiner zu prüfen. Bei der Sicherheitseinweisung muss eine Hebeprüfung von einer schwachen Person über die Spi-Winsch getestet werden. Kann die schwache Person die schwere MOB-Person nicht heben, muss der Einsatz von zwei Winschen geprüft werden (Tandemprinzip)!

Falls die Person "oben-ohne" über Bord gefallen ist, kommt die Methode mit dem Spifall jedoch nicht in Frage.

  • Das Beiboot oder besser (weil schneller) das Rettungsfloß wird ausgebracht, per Festmacher an Bord gesichert und mit zwei ebenfalls gut gesicherten Personen besetzt. Diese können dann dank niedrigerem Freibord leichter die Person aus dem Wasser in Floß oder Beiboot ziehen und somit schneller aus dem kalten Wasser bringen. Dort kann dann gegebenfalls ein Lifebelt zum Transport per Fall angelegt werden.

Jede Anstrengung der Person auch nach erfolgter Bergung ist zu vermeiden. Die Person sollte notfalls auch zwangsweise liegend gelagert werden und sich nicht aktiv bewegen, um das Risiko des Bergungstod nach der möglichen Unterkühlung zu reduzieren. Symptome für eine Unterkühlung sind zu niedrige Körperkerntemperatur und kalte Haut. Ein Entkleiden und Trocknen der Person ist nachrangig. Wichtig ist dagegen, Rumpf und Kopf warm zu halten. Hierzu sind Rettungsdecken (aus beschichteter Folie), Decken, Schlafsäcke und Plastikfolien geeignet. Arme und Beine bleiben frei und werden nicht hochgelagert. Dieser Zustand sollte aufrecht erhalten werden, bis die Kerntemperatur der Person per Thermometer überprüft wurde und sichere ca. 37 Grad erreicht hat. Ein Crewmitglied muss die Person ständig überwachen. Bei Verdacht auf Bewußtlosigkeit muss die Person in die Stabile Seitenlage, auch NATO-Seitenlage genannt, gebracht werden, um ein Ersticken zu verhindern. Die Wiedererwärmung kann je nach Unterkühlungsgrad auch viele Stunden dauern. Funkärztliche Beratung sollte in Anspruch genommen werden.

Eine weitere Gefahr ist die Gefahr durch "Sekundäres Ertrinken". Ganz allgemein ist gemeint, dass die Person im Wasser zum Beispiel aufgrund von vorübergehender Bewußtlosigkeit Wasser eingeatmet hat und dadurch Wasser in der Lunge hat. Hierdurch kann ein Lungenödem auftreten. Von außen ist das nicht zu erkennen, sicher kann diese Gefahr erst nach 24 h ausgeschlossen werden, die nach Möglichkeit unter ärztlicher Aufsicht verbracht werden sollten. Eine Empfehlung lautet, den Oberkörper aufrecht zu halten, damit sich potentiell aspiriertes Wasser am Boden der Lungenflügel absetzt und der Rest der Lunge frei bleibt.

Schiffsbergung

Die Bergung eines Schiffs ist ein festgelegter Begriff (englisch: salvage) bei drohender Gefahr für die Yacht in Abgrenzung zur vereinbarten, auch entlohnten Hilfeleistung in Form von z.B. Schlepphilfe (englisch: assistance). Grundsätzlich besteht nach einer "echten" Bergung Anspruch auf Bergelohn für den Hilfeleistenden. Wenn über "open form" und "no cure, no pay" hinaus keine Vereinbarung getroffen wurde, greifen internationale oder nationale Rechtsnormen hilfsweise und Hilfeleister und Versicherer treffen sich mitunter vor Gericht wieder, um die Höhe des Bergelohns festzustellen. Versicherer empfehlen, bei einer Bergung keine Vereinbarungen zu treffen. Zum einen, um eine rasche Bergung zu ermöglichen und zum anderen, um den Verhandlungsspielraum des Versicherers hinterher nicht einzuschränken, was andernfalls dazu führen kann, dass der Versicherer Rückgriff auf den Skipper nimmt.

Gerechtfertigte Bergelöhne können durchaus den Wert von Schiff samt Ladung erreichen. Der Helfer erwirbt durch die Bergung kein Eigentum an der Yacht, kann sie aber zur Sicherung seiner Ansprüche an die Kette legen lassen.

Sehr allgemein gesagt, geht man von einer Bergung aus, wenn die Besatzung die Yacht nach einer Havarie aufgegeben oder nicht mehr die Verfügungsgewalt darüber hat und aufgrund der Situation die Entstehung größerer Schäden zu erwarten ist, die durch die Bergung verhindert werden. Der tatsächliche Erfolg der Bergung ist wichtig. Die Bedingung der mangelnden Verfügungsgewalt wird manchmal bereits angenommen, wenn die Yacht nicht mehr aus eigenem Antrieb und ohne fremde Hilfe fortbewegt werden konnte und der Helfer an Bord gekommen ist, um Hand anzulegen.

Die Frage der unmittelbar drohenden Gefahr ist meist im Nachhinein nicht mehr eindeutig festzustellen. Es ist besser, wenn der Schiffsführer als Erstes feststellt, ob eine unmittelbare Gefahr droht, wenn die Hilfeleistung nicht umgehend erfolgt. Sollte dies der Fall sein, so sollte auch nicht gezögert werden, Bergung durch Profis in Anspruch zu nehmen. Fürs Finanzielle hat man (hoffentlich) die Kaskoversicherung.


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