Sporthochseeschifferschein

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Seemannschaft

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Der Sporthochseeschifferschein (SHS) stellt den höchsten Abschluss im Sportbootführerscheinwesen dar. Er ist der amtliche, empfohlene Führerschein (Segelschein) zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Besitz des SSS
  • Seemeilenbestätigung über 1000 sm auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer.


Prüfung

Die theoretische Prüfung zum Sporthochseeschifferschein erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde, sowie eine mündliche Prüfung in der Handhabung von Yachten.

Die Prüfung läuft ähnlich wie die SSS-Prüfung ab: die Teilfächer können einzeln oder zusammen abgelegt werden. Die schriftliche Prüfung in Navigation ist etwas länger als in der SSS-Prüfung. Eine kurze praktische Prüfung am Sextanten ist ebenfalls Teil der Prüfung in Navigation. Dafür ist die Prüfung im Seerecht etwas kürzer als beim SSS-Schein. Die Prüfung in Wetterkunde ist vergleichbar. Die Handhabung von Yachten (Seemannschaft) wird ausschließlich mündlich geprüft.

Für den SHS sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse unter anderem der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).

Eine praktische Prüfung wird bei diesem Segelschein nicht durchgeführt. Die kleine Prüfung am Sextanten gilt nicht als praktische Prüfung, sondern als Teil der Prüfung in Navigation.

Literaturtipps


Webtipps