Automatische Rettungsweste im Fluggepäck

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Im Prinzip erlaubt eine Regelung der ICAO und IATA seit Anfang 2019, dass Rettungswesten (Life-saving appliances, life vest, life jacket, self-inflating) und dazugehörige CO2-Patronen (cylinder containing non flammebale and non toxic gas) im Fluggepäck weltweit transportiert werden können. Im Prinzip sind im Flugzeug viele ganz ähnlich ausgestattete manuell auslösbare Rettungswesten mit CO2-Patronen unter jedem Sitz zu finden. Die Luftverkehrsgesellschaften können die Mitnahme jedoch verweigern, denn es besteht keine Beförderungspflicht. Außerdem setzt die Praxis voraus, dass sowohl bei der Fluggesellschaft beim Check-in als auch bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen, die Regelungen für das Fluggepäck bei einzelnen Personen bekannt sind. Deshalb ist es nach wie vor ratsam, beim Ticketkauf der Fluggesellschaft anzukündigen, dass man eine Rettungsweste mitnehmen möchte, die Bedingungen dafür zu klären, und diesen Inhalt des Fluggepäcks auch beim Check-in und der Sichterheitskontrolle nicht zu verschweigen. Ein Ausdruck der FAQ-Webseite der Fluggesellschaft und weiterer Bestätigungen z.B. per E-Mail kann sehr hilfreich sein, um am Flughafen Mitarbeiter ohne Kentniss der Regelungen auch schriftlich auf die konkrete Regelung hinzuweisen. In der Regel wird darauf bestanden, dass die CO2-Patrone aus der Auslöseautomatik entfernt wurde. Das sollte man zu Hause nach sorgfältigem Lesen der Bedienungsanleitung vorbereiten, um keine ungewollten Überraschungen beim Check-in zu erleben.

Bestimmungen zum Transport gefährlicher Güter

Luftfahrtbundesamt: Kartuschen der Unterklasse 2.2, ohne Nebengefahr, welche in einer selbstaufblasenden persönlichen Sicherheitsausrüstung eingebaut sind wie z. B. einer Rettungsweste, im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck, mit Zustimmung der Fluggesellschaft. IATA: Gaskartuschen, klein, mit nichtentzündbarem Gas, die Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten. Höchstenszwei(2) kleine Gaskartuschen eingesetzt in einselbstaufblasendes Rettungsmittel, wie eine Schwimm- oder Rettungsweste. Höchstensein (1) solches Rettungsmittel pro Passagier und bis zu zwei(2) kleine Ersatz-Kartuschen pro Person. Genehmigung des/der Luftfahrtunternehmen ist erforderlich, im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck.

Praktische Erfahrungen mit bestimmten Flughäfen und Fluggesellschaften

Die folgenden sichpunktartigen Erfahrungsberichte beziehen sich (sofern nicht anders notiert) auf die Mitnahme einer Automatikweste mit herausgeschraubter CO2-Patrone und ggf. einer zusätzlichen CO2-Ersatzpatrone.

Düsseldorf (DUS)

  • 2019, Aegean, DUS-SKG: Nach Ticketbuchung Mitnahme bei Aegean Hotline telefonisch angekündigt. Klärung durch Verweis auf die Regelung nach FAQ auf der Aegean-Website (6/2019 sowohl Handgepäck und Aufgabegepäck möglich). Hinweis an Check-in und dann Festlegung durch Aegean: Orginalverpackte 32 g CO2-Patrone nur Handgepäck und Markierung des Aufgabegepäcks als "stand-by baggage". Diese von der Website abweichende Festlegung habe ich mir zum Glück auf dem Ausdruck der Webseite von Aegean aufschreiben lassen. DUS Sicherheitscheck: CO2 Patron im Handgepäck nicht möglich oder wenn nur CO2 zusammen mit Rettungsweste. DUS Flughafenpolizei: Ok wenn mit Fluggesellschaft geklärt (zum Glück hatte ich den Aufschrieb auf dem Ausdruck der Aegean-Webseite). Ergebnis getrennter Transport: CO2 im Handgepäck, Rettungsweste im Aufgabegepäck.

Flughafen (IATA-Kennung)

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