Automatische Rettungsweste im Fluggepäck: Unterschied zwischen den Versionen

aus SkipperGuide, dem Online-Revierführer über die Segelreviere der Welt.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(11 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{stub}}
{{__TOCright}}
{{__TOCright}}


Im Prinzip erlaubt eine Regelung der ICAO und IATA seit Anfang 2019, dass Rettungswesten (Life-saving appliances, life vest, life jacket, self-inflating) und dazugehörige CO2-Patronen (cylinder containing non flammebale and non toxic gas) im Fluggepäck weltweit transportiert werden können. Im Prinzip sind im Flugzeug viele ganz ähnlich ausgestattete manuell auslösbare Rettungswesten mit CO2-Patronen unter jedem Sitz zu finden. Die Luftverkehrsgesellschaften können die Mitnahme jedoch verweigern, denn es besteht keine Beförderungspflicht. Außerdem setzt die Praxis voraus, dass sowohl bei der Fluggesellschaft beim Check-in als auch bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen, die Regelungen für das Fluggepäck bei einzelnen Personen bekannt sind. Deshalb ist es nach wie vor ratsam, beim Ticketkauf der Fluggesellschaft anzukündigen, dass man eine Rettungsweste mit CO2-Patrone mitnehmen möchte, die Bedingungen dafür zu klären, nach möglichkeit einen Vermerk ins Ticket vorzunehmen, und auf dieses erlaubte „Gefahrgut“ (life vest with cylinder with pressurised gas) ) im Fluggepäcks beim Check-in und in der Sicherheitskontrolle hinzuweisen. Ein Ausdruck der FAQ-Webseite der Fluggesellschaft und weiterer Bestätigungen z.B. per E-Mail können sehr hilfreich sein, um am Flughafen Mitarbeiter ohne Kentniss der Regelungen auch schriftlich auf die konkrete Regelung mit der Fluggesellschaft hinzuweisen. In der Regel wird darauf bestanden, dass die CO2-Patrone aus der Auslöseautomatik entfernt wurde. Das sollte man zu Hause nach sorgfältigem Lesen der Bedienungsanleitung vorbereiten, um keine ungewollten Überraschungen beim Check-in zu erleben.  
Im Prinzip erlaubt eine Regelung der ICAO und IATA seit Anfang 2019, dass Rettungswesten (Life-saving appliances, life vest, life jacket, self-inflating) und dazugehörige CO2-Patronen (cylinder containing non flammebale and non toxic gas) im Fluggepäck weltweit transportiert werden können. Im Flugzeug sind viele ganz ähnlich ausgestattete manuell auslösbare Rettungswesten mit CO2-Patronen unter jedem Sitz zu finden. Die Luftverkehrsgesellschaften können die Mitnahme im Gepäck jedoch verweigern, denn es besteht keine Beförderungspflicht. Außerdem setzt die Praxis voraus, dass sowohl bei der Fluggesellschaft beim Check-in als auch bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen, die Regelungen für das Fluggepäck bei einzelnen Personen bekannt sind. Deshalb ist es nach wie vor ratsam, beim Ticketkauf der Fluggesellschaft anzukündigen, dass man eine Rettungsweste mit CO2-Patrone mitnehmen möchte, die Bedingungen dafür zu klären, nach möglichkeit einen Vermerk ins Ticket vorzunehmen, und auf dieses erlaubte „Gefahrgut“ (life vest with cylinder with pressurised gas) im Fluggepäcks beim Check-in und in der Sicherheitskontrolle hinzuweisen. Ein Ausdruck der FAQ-Webseite der Fluggesellschaft und weiterer Bestätigungen z.B. per E-Mail können sehr hilfreich sein, um am Flughafen Mitarbeiter ohne Kentniss der Regelungen auch schriftlich auf die konkrete Regelung mit der Fluggesellschaft hinzuweisen. In der Regel wird darauf bestanden, dass die CO2-Patrone aus der Auslöseautomatik entfernt wurde. Das sollte man zu Hause nach sorgfältigem Lesen der Bedienungsanleitung vorbereiten, um keine ungewollten Überraschungen beim Check-in zu erleben.  


=== Bestimmungen zum Transport gefährlicher Güter ===
=== Bestimmungen zum Transport gefährlicher Güter ===
Zeile 9: Zeile 7:
[https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B32_Gefahrgut/Info_Passagiere/B32_Tabelle%20Teil%208%20ICAO%20T.I..pdf?__blob=publicationFile&v=3 Luftfahrtbundesamt]: Kartuschen der Unterklasse 2.2, ohne Nebengefahr, welche in einer selbstaufblasenden persönlichen Sicherheitsausrüstung eingebaut sind wie z. B. einer Rettungsweste, im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck, mit Zustimmung der Fluggesellschaft.  
[https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B32_Gefahrgut/Info_Passagiere/B32_Tabelle%20Teil%208%20ICAO%20T.I..pdf?__blob=publicationFile&v=3 Luftfahrtbundesamt]: Kartuschen der Unterklasse 2.2, ohne Nebengefahr, welche in einer selbstaufblasenden persönlichen Sicherheitsausrüstung eingebaut sind wie z. B. einer Rettungsweste, im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck, mit Zustimmung der Fluggesellschaft.  


[https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/DGR-60-DE-2.3a.pdf IATA]: Gaskartuschen, klein, mit nichtentzündbarem Gas, die Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten. Höchstenszwei(2) kleine Gaskartuschen eingesetzt in einselbstaufblasendes Rettungsmittel, wie eine Schwimm- oder Rettungsweste. Höchstensein (1) solches Rettungsmittel pro Passagier und bis zu zwei(2) kleine Ersatz-Kartuschen pro Person. Genehmigung des/der Luftfahrtunternehmen ist erforderlich, im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck.
[https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/DGR-60-DE-2.3a.pdf IATA]: Gaskartuschen, klein, mit nichtentzündbarem Gas, die Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten. Höchstens zwei (2) kleine Gaskartuschen eingesetzt in ein selbstaufblasendes Rettungsmittel, wie eine Schwimm- oder Rettungsweste. Höchstensein (1) solches Rettungsmittel pro Passagier und bis zu zwei(2) kleine Ersatz-Kartuschen pro Person. Genehmigung des/der Luftfahrtunternehmen ist erforderlich, im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck.


== Tipps ==
== Tipps ==


* Mitnahme von Rettungsweste mit CO2-Patrone/-Kartusche im Ticket eintragen lassen, wenn möglich
* Zu Hause CO2-Patrone aus der Automatik entfernen, aber zusammen mit der Rettungsweste und möglichst gut erreichbar einpacken, um bei Bedarf eine eindeutige Zuordnung am Flughafen zu ermöglichen
* Ausdruck der Regelung/Festlegung durch die Fluggesellschaft mit zum Check-in und zur Sicherheitskontrolle im Flughafen nehmen
* Rettungsweste und CO2-Patrone möglichst als Gepäck beim Check-in aufgeben
* Rettungsweste und CO2-Patrone möglichst als Gepäck beim Check-in aufgeben
* Ausdruck der Regelung/Festlegung durch die Fluggesellschaft mit zum Check-in und zur Sicherheitskontrolle im Flughafen nehmen
* Wenn Teile ins Handgepäck müssen, beim Check-in für diese Festlegung durch die Fluggesellschaft schriftliche Bestätigung mit Name und Datum einholen
* Wenn Teile ins Handgepäck müssen, beim Check-in für diese Festlegung durch die Fluggesellschaft schriftliche Bestätigung mit Name und Datum einholen  


== Praktische Erfahrungen mit bestimmten Flughäfen und Fluggesellschaften ==
== Praktische Erfahrungen mit bestimmten Flughäfen und Fluggesellschaften ==
Zeile 23: Zeile 23:
=== Düsseldorf (DUS) ===
=== Düsseldorf (DUS) ===


* 2019, Aegean, DUS-SKG: Nach Ticketbuchung Mitnahme einer Automatikweste mit CO2-Patrone via Hotline bei Agean telefonisch angekündigt. Klärung dauerte länger, dann durch Verweis auf die Regelung nach [https://aegeanairlines.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/2414 FAQ auf der Aegean-Website]: Sowohl Handgepäck und Aufgabegepäck möglich. Der von mir vorgeschlagene Eintrag ins Ticket wurde abgelehnt, wäre nicht erforderlich. Hinweis an Aegean Check-in und dann nach mehrfachem überprüfen dort Festlegung: Orginalverpackte 32 g CO2-Patrone nur im Handgepäck und Markierung des Aufgabegepäcks als "stand-by baggage". Diese von der Website abweichende Festlegung habe ich mir zum Glück auf dem Ausdruck der Webseite von Aegean aufschreiben lassen. DUS Sicherheitskontrolle: CO2-Patron im Handgepäck nicht möglich oder wenn nur CO2 zusammen mit Rettungsweste. DUS Flughafenpolizei: Getrennter Transport ok, wenn mit Fluggesellschaft geklärt (zum Glück hatte ich den Aufschrieb auf dem Ausdruck der Aegean-Webseite). Ergebnis getrennter Transport: CO2 im Handgepäck, Rettungsweste im Aufgabegepäck.  
* 2019, Aegean, DUS-SKG: Nach Ticketbuchung Mitnahme einer Automatikweste mit CO2-Patrone via Hotline bei Agean telefonisch angekündigt. Klärung dauerte länger, dann durch Verweis auf die Regelung nach [https://aegeanairlines.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/2414 FAQ auf der Aegean-Website]: Sowohl Handgepäck und Aufgabegepäck möglich. Der von mir vorgeschlagene Eintrag ins Ticket wurde abgelehnt, wäre nicht erforderlich. Hinweis an Aegean Check-in und dann nach mehrfachem überprüfen dort Festlegung: Orginalverpackte 32 g CO2-Patrone nur im Handgepäck und Markierung des Aufgabegepäcks als "stand-by baggage". Diese von der Website abweichende Festlegung habe ich mir zum Glück auf dem Ausdruck der Webseite von Aegean aufschreiben lassen. DUS Sicherheitskontrolle: CO2-Patrone im Handgepäck nicht möglich oder wenn nur CO2 zusammen mit Rettungsweste. DUS Flughafenpolizei: Getrennter Transport ok, wenn mit Fluggesellschaft geklärt (zum Glück hatte ich den Aufschrieb auf dem Ausdruck der Aegean-Webseite). Ergebnis getrennter Transport: CO2 im Handgepäck, Rettungsweste im Aufgabegepäck.  


* Bitte weiter ergänzen...
* Bitte weiter ergänzen...
Zeile 32: Zeile 32:




=== Laudamotion/Ryanair ===
Laudamotion/Ryanair erlaubt eine sich selbst aufblasende Schwimmweste mit zwei Kohlendioxidzylindern (plus zwei Ersatzzylinder). Es kann wahlweise im aufgegebenen Gepäck oder als Handgepäck mitgenommen werden.
Siehe auch: [https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/haufige-fragen/-Gepack/Kann-ich-eine-sich-selbst-aufblasende-schwimmweste-mitnehmen Ryanair FAQ bzgl. Schwimmweste und CO2 Patrone]. Selbstverständlich sollte die Patrone aus der Schwimmweste für den Transport entfernt werden.


=== Weitere Hinweise ===
=== Weitere Hinweise ===


[https://www.secumar.com/darf-man-seine-aufblasbare-rettungsweste-mit-ins-flugzeug-nehmen/ Darf man seine aufblasbare Rettungswesten mit ins Flugzeug nehmen? (SECUMAR)]
[https://www.secumar.com/darf-man-seine-aufblasbare-rettungsweste-mit-ins-flugzeug-nehmen/ Darf man seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen? (SECUMAR)]


[[Kategorie:Seemannschaft]]
[[Kategorie:Seemannschaft]]
[[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Glossar]]

Version vom 28. Dezember 2019, 23:17 Uhr


Im Prinzip erlaubt eine Regelung der ICAO und IATA seit Anfang 2019, dass Rettungswesten (Life-saving appliances, life vest, life jacket, self-inflating) und dazugehörige CO2-Patronen (cylinder containing non flammebale and non toxic gas) im Fluggepäck weltweit transportiert werden können. Im Flugzeug sind viele ganz ähnlich ausgestattete manuell auslösbare Rettungswesten mit CO2-Patronen unter jedem Sitz zu finden. Die Luftverkehrsgesellschaften können die Mitnahme im Gepäck jedoch verweigern, denn es besteht keine Beförderungspflicht. Außerdem setzt die Praxis voraus, dass sowohl bei der Fluggesellschaft beim Check-in als auch bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen, die Regelungen für das Fluggepäck bei einzelnen Personen bekannt sind. Deshalb ist es nach wie vor ratsam, beim Ticketkauf der Fluggesellschaft anzukündigen, dass man eine Rettungsweste mit CO2-Patrone mitnehmen möchte, die Bedingungen dafür zu klären, nach möglichkeit einen Vermerk ins Ticket vorzunehmen, und auf dieses erlaubte „Gefahrgut“ (life vest with cylinder with pressurised gas) im Fluggepäcks beim Check-in und in der Sicherheitskontrolle hinzuweisen. Ein Ausdruck der FAQ-Webseite der Fluggesellschaft und weiterer Bestätigungen z.B. per E-Mail können sehr hilfreich sein, um am Flughafen Mitarbeiter ohne Kentniss der Regelungen auch schriftlich auf die konkrete Regelung mit der Fluggesellschaft hinzuweisen. In der Regel wird darauf bestanden, dass die CO2-Patrone aus der Auslöseautomatik entfernt wurde. Das sollte man zu Hause nach sorgfältigem Lesen der Bedienungsanleitung vorbereiten, um keine ungewollten Überraschungen beim Check-in zu erleben.

Bestimmungen zum Transport gefährlicher Güter

Luftfahrtbundesamt: Kartuschen der Unterklasse 2.2, ohne Nebengefahr, welche in einer selbstaufblasenden persönlichen Sicherheitsausrüstung eingebaut sind wie z. B. einer Rettungsweste, im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck, mit Zustimmung der Fluggesellschaft.

IATA: Gaskartuschen, klein, mit nichtentzündbarem Gas, die Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten. Höchstens zwei (2) kleine Gaskartuschen eingesetzt in ein selbstaufblasendes Rettungsmittel, wie eine Schwimm- oder Rettungsweste. Höchstensein (1) solches Rettungsmittel pro Passagier und bis zu zwei(2) kleine Ersatz-Kartuschen pro Person. Genehmigung des/der Luftfahrtunternehmen ist erforderlich, im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck.

Tipps

  • Mitnahme von Rettungsweste mit CO2-Patrone/-Kartusche im Ticket eintragen lassen, wenn möglich
  • Zu Hause CO2-Patrone aus der Automatik entfernen, aber zusammen mit der Rettungsweste und möglichst gut erreichbar einpacken, um bei Bedarf eine eindeutige Zuordnung am Flughafen zu ermöglichen
  • Ausdruck der Regelung/Festlegung durch die Fluggesellschaft mit zum Check-in und zur Sicherheitskontrolle im Flughafen nehmen
  • Rettungsweste und CO2-Patrone möglichst als Gepäck beim Check-in aufgeben
  • Wenn Teile ins Handgepäck müssen, beim Check-in für diese Festlegung durch die Fluggesellschaft schriftliche Bestätigung mit Name und Datum einholen

Praktische Erfahrungen mit bestimmten Flughäfen und Fluggesellschaften

Die folgenden stichpunktartigen Erfahrungsberichte beziehen sich (sofern nicht anders notiert) auf die Mitnahme einer Automatikweste mit herausgeschraubter CO2-Patrone und ggf. einer zusätzlichen CO2-Ersatzpatrone.

Düsseldorf (DUS)

  • 2019, Aegean, DUS-SKG: Nach Ticketbuchung Mitnahme einer Automatikweste mit CO2-Patrone via Hotline bei Agean telefonisch angekündigt. Klärung dauerte länger, dann durch Verweis auf die Regelung nach FAQ auf der Aegean-Website: Sowohl Handgepäck und Aufgabegepäck möglich. Der von mir vorgeschlagene Eintrag ins Ticket wurde abgelehnt, wäre nicht erforderlich. Hinweis an Aegean Check-in und dann nach mehrfachem überprüfen dort Festlegung: Orginalverpackte 32 g CO2-Patrone nur im Handgepäck und Markierung des Aufgabegepäcks als "stand-by baggage". Diese von der Website abweichende Festlegung habe ich mir zum Glück auf dem Ausdruck der Webseite von Aegean aufschreiben lassen. DUS Sicherheitskontrolle: CO2-Patrone im Handgepäck nicht möglich oder wenn nur CO2 zusammen mit Rettungsweste. DUS Flughafenpolizei: Getrennter Transport ok, wenn mit Fluggesellschaft geklärt (zum Glück hatte ich den Aufschrieb auf dem Ausdruck der Aegean-Webseite). Ergebnis getrennter Transport: CO2 im Handgepäck, Rettungsweste im Aufgabegepäck.
  • Bitte weiter ergänzen...

Flughafen (IATA-Kennung)

  • Bitte weiter ergänzen...


Laudamotion/Ryanair

Laudamotion/Ryanair erlaubt eine sich selbst aufblasende Schwimmweste mit zwei Kohlendioxidzylindern (plus zwei Ersatzzylinder). Es kann wahlweise im aufgegebenen Gepäck oder als Handgepäck mitgenommen werden. Siehe auch: Ryanair FAQ bzgl. Schwimmweste und CO2 Patrone. Selbstverständlich sollte die Patrone aus der Schwimmweste für den Transport entfernt werden.

Weitere Hinweise

Darf man seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen? (SECUMAR)