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[https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/DGR-60-DE-2.3a.pdf IATA]: Gaskartuschen, klein, mit nichtentzündbarem Gas, die Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten. Höchstenszwei(2) kleine Gaskartuschen eingesetzt in einselbstaufblasendes Rettungsmittel, wie eine Schwimm- oder Rettungsweste. Höchstensein (1) solches Rettungsmittel pro Passagier und bis zu zwei(2) kleine Ersatz-Kartuschen pro Person. Genehmigung des/der Luftfahrtunternehmen ist erforderlich, im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck. | [https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/DGR-60-DE-2.3a.pdf IATA]: Gaskartuschen, klein, mit nichtentzündbarem Gas, die Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten. Höchstenszwei(2) kleine Gaskartuschen eingesetzt in einselbstaufblasendes Rettungsmittel, wie eine Schwimm- oder Rettungsweste. Höchstensein (1) solches Rettungsmittel pro Passagier und bis zu zwei(2) kleine Ersatz-Kartuschen pro Person. Genehmigung des/der Luftfahrtunternehmen ist erforderlich, im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck. | ||
== Tipps == | |||
* Ausdruck der Regelung/Festlegung durch die Fluggesellschaft mit zum Check-in und zur Sicherheitskontrolle im Flughafen nehmen | |||
* Wenn Teile ins Handgepäck müssen, beim Check-in für diese Festlegung durch die Fluggesellschaft schriftliche Bestätigung mit Name und Datum einholen | |||
== Praktische Erfahrungen mit bestimmten Flughäfen und Fluggesellschaften == | == Praktische Erfahrungen mit bestimmten Flughäfen und Fluggesellschaften == | ||
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=== Weitere Hinweise === | === Weitere Hinweise === |
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