Diskussion:Segelscheine: Unterschied zwischen den Versionen

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(FS auf Binnenrevieren)
 
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:Das hat auf jeden Fall Sinn. Vielleicht sollte man auch noch den Dreyer verlinken? Der ist ja diesbezgl. immer auf aktuellem Stand und hat auf seiner Homepage auch die Scheine aufgelistet. http://www.rolfdreyer.de/Yachtschule/Fuehrerscheine_und_Zeugnisse_im/Fuhrerscheine_undZeugnisse.html
:Das hat auf jeden Fall Sinn. Vielleicht sollte man auch noch den Dreyer verlinken? Der ist ja diesbezgl. immer auf aktuellem Stand und hat auf seiner Homepage auch die Scheine aufgelistet. http://www.rolfdreyer.de/Yachtschule/Fuehrerscheine_und_Zeugnisse_im/Fuhrerscheine_undZeugnisse.html
::Habe ich eingetragen. Link war "natürlich" wieder tot - wenn die Webdesigner nur endlich mal lernen würden, ihre Links beizubehalten... --[[Benutzer:Crefeld|Crefeld]] 17:43, 2. Jul. 2008 (CEST)


== FS auf Binnenrevieren ==
== FS auf Binnenrevieren ==


Das auf den ''meisten'' Binnenrevieren (in D) die Binnenschiffahrtsordnung gilt, halte ich für ne gewagte Behauptung. Bin ja nu schon a weng öfters auf Regatten in und um Deutschland unterwegs und war erst einmal auf nem Teich, der möglicherweise einen solchen Schein erforderte (Wannsee?). Vielleicht fällt jemand ne geeignetere Formulierung ein. So viele Bundeswasserstraßen haben wir nicht. Rhein, Main, Donau, vielleicht noch der eine odere andere Kanal. --[[Benutzer:Crefeld|Crefeld]] 23:24, 10. Dez 2006 (CET)
Das auf den ''meisten'' Binnenrevieren (in D) die Binnenschiffahrtsordnung gilt, halte ich für ne gewagte Behauptung. Bin ja nu schon a weng öfters auf Regatten in und um Deutschland unterwegs und war erst einmal auf nem Teich, der möglicherweise einen solchen Schein erforderte (Wannsee?). Vielleicht fällt jemand ne geeignetere Formulierung ein. So viele Bundeswasserstraßen haben wir nicht. Rhein, Main, Donau, vielleicht noch der eine odere andere Kanal. --[[Benutzer:Crefeld|Crefeld]] 23:24, 10. Dez 2006 (CET)

Aktuelle Version vom 2. Juli 2008, 16:43 Uhr

Hallo zusammen - ich habe mal zum Thema "Seemannschaft" angefangen, die Segelscheine abzuhandeln. Zum einen, weil ich gerade nichts neues über Reviere zu berichten habe, zum anderen aber auch, weil es viele Leser interessieren dürfte. --Peter 19:43, 7. Dez 2006 (CET)

Geltung "SportSeeSchV "

Hi, mir fällt auf, dass die SportSeeSchV schon für das Führen in küstennahen Gewässern den SHS vorsieht, d.h. dass die Geltungsbereiche nach DSV-Vorgabe Quatsch sind. Weiß jemand, wie sich "gewerblich" definiert? Oder anders gefragt: gilt die SportSeeSchV überhaupt auf nicht-deutschem Boden? Immerhin gibt es ja durchaus kommerzielle Törns, z.B. Transatlantik ohne dass ein zweiter Mitsegler den SHS hat. --Peter 20:33, 7. Dez 2006 (CET)

Gewerblich wird meines Wissens auf Skippertätigkeiten, bzw. Segeltörns mit Gewinnerziehlungsabsicht angewandt. Leider finde ich gerade die Stelle im Gesetzestext nicht. Ich werde da noch mal nach forschen. Bei ins im Verein haben wir lange über die Führerscheinpflichten bei Ausbildungstörns diskutiert. Unser, nicht rechtlich bindendes, Fazi: Unsere Törns haben keine Gewinnerziehlungsabsicht, daher gelten die Führerscheinpflichten nicht. Dennoch haben wir und dran gemacht und alle notwendigen Scheine erworben, um auf der sicheren Seite zu sein. Das wurde auch von meiner Skipperhaftpflichtversicherung so gesehen, für die ich nur einen kleinen Aufschlag auf den Normalpreis zahlen muss, anstatt den doppelten Preis, wie bei gewerblicher Ausbildung. Auf einem deutschen Schiff werden übrigens in Falle eines Unfalls die deutschen Gesetze angewandt. Gleiches gilt, wenn der Skipper deutscher war und ggf. auch wenn deutsche Betroffen sind. Aber das ist ein recht komplizierte internationale Verpflechtung :) und übrigens auch Stoff im SHS. --Erik 21:04, 7. Dez 2006 (CET)
Hi Erik, der Kram mit der Mindestbesatzung bei gewerblicher Sportschifffahrt und der Anwendungsberech des SUG ist ja auch schon Stoff des SSS. Aber aktuell fällt es mir erst wirklich auf: Nach dieser Anlage 5 müssten ja quasi alle Anbieter von Transatlantiktörns und Überführungstörns mit einem Fuß im Knast stehen (gerade heute noch hatte ich so eine Werbebroschüre in der Post). Mir ist nicht bekannt, dass bei Überführungstörns aktiv nach entsprechenden Scheininhabern gesucht wird oder zwei Skipper eingesetzt werden (wäre dann ja unbezahlbar). --Peter 22:07, 7. Dez 2006 (CET)
Jupp. Das ist alles recht heikel. So lange nichts passiert ist ja alles OK. Aber wenn, dann ist ganz schön Ärger angesagt. Allerding vermute ich mal, dass gerade die Segelschulen und kommerziellen Veranstalter davon aus gehen, dass vielleicht unter den Kunden noch jemand mit entsprechender Qualifikation ist. Sonst würde die ganze Sache wahrscheinlich in der Tat auch nicht mehr finanzierbar sein. Ich habe jedenfalls auch noch kein Angebot entdeckt, welches diesen Bestimmungen nachkommt. Wir bei uns im Verein leisten und ja den Luxus mit zwei Skippern zu fahren eben deshalb, weil wir auch lange Schläge fahren wollen und uns die allgemeine Praxis, dass der Skipper sich zwischendurch mal schlafen legt nicht ganz geheuer ist. Das funktioniert allerdings auch nur, weil wir ehrenamtlich das Ganze machen und uns an Bordkasse und Anreise beteiligen. Wurden den Skippern Honorare gezahlt werden, so wär das für unsere Zielgruppe wohl kaum finanzierbar. --Erik 22:18, 7. Dez 2006 (CET)
Meine Vermutung ist, dass es vielleicht noch andere Auslegungsarten gibt. Ich könnte mir vorstellen, dass Kojencharter (mit aktiver Beteiligung am Segelgeschehen) juristisch etwas anders gestellt ist, als das "klassische", klischeehafte Mitsegeln, bei dem man als Gast im Wesentlichen auf dem Sonnendeck verbringt und der Crew zuschaut (diese Unterscheidung wäre in meinen Augen auch sinnvoll, ich vermute nicht, dass man als Chartergast auf der Mirabella V paar Stunden täglich Ausguck gehen muss). Allerdings habe ich hierzu keinerlei Infos, habe aber ganz dunkel in Erinnerung, dass irgendwo eine Unterscheidung zwischen Ausbildungstörn und gewerblicher Sportschifffahrt getroffen wurde. Wenn ich nur wüsste, wo.... --Peter 22:29, 7. Dez 2006 (CET)
Nach der 'Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich' (SeeSpbootV) §2 Absatz 6 (http://bundesrecht.juris.de/seespbootv/__2.html) Ist all das gewerblich, wass mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Also werden bei Ausbildungstörns nciht immer diese Scheine verlangt. Ich würde mal schätzen Segelschule ja, Verein nein. Andere Unterscheidungen habe ich noch nicht gefunden. Ich könnte mir auch Vorstellen, dass Kojencharter und Mitsegeln juristisch nur schwer abzugrenzen sind. --Erik 22:59, 7. Dez 2006 (CET)


Nu mal keine Panik auf der Titanik - so schnell kommt niemand in den Knast. Eigner und dazu gehören bei clubeigenen Schiffen auch die skipperndern und mitsegelnden Mitglieder brauchen nicht mal ne Skipperhaftpflicht. Wenn hier einzelne Versicherungen Rabatte einräumen, wenn man Scheine an Bord hat, dann nimmt man das gerne mit, aber deswegen freiwillige Scheine zu machen, rechnet sich normalerweise nicht. Andernfalls würde ich doch mal bei anderen Versicherungen anklopfen.
Wenn was passiert, dann wird die Schuldfrage aufgemacht, nicht die Scheinfrage. Wen es interessiert, was dabei so abgeklopft wird, kann sich mal Reports von Seeämtern oder die BSU-Untersuchungen ansehen, was da so verlangt wird. Wenn da z.B. das BSH oder die Kreuzerabteilungen Empfehlungen zu einem Punkt gibt und die nicht beachtet wurden, dann kann das schon zu einem schuldhaften Handeln in der Beurteilung führen.
Irgendwo gibt es Grenzen hinsichtlich Sportschiffahrt. Da spielt je nach Revier die Länge, aber auch die Crewstärke und wahrscheinlich sogar die BRZ rein. Wichtig: alles an Bord ist Crew - keine Passagiere. Mit "Passagieren" hat man international nur Ärger. Und wenn einer der amtlich bestallte Niedergangslukwächter ist! :-) In Deutschland hat man sich zum Beispiel auf die magische Zahl 12 als maximale Crewstärke geeinigt - wenn's einer mehr ist, reißt Dir auch niemand den Kopf ab. Ab da fängt es an, daß Du ein Patent oder dieses Quasi-Patent der Traditionsschiffer (SSS/SHS mit Erweiterung) brauchst. Bei den Mirandas gibt es noch die International Watchkeepers License. Das ist so ein Papier, daß Du in Leer oder so bekommst und von Versicherungen gern gesehen wird.
Ansonsten: immer dran denken, daß es in den meisten Ländern dieser Erde gar keine Scheine für Sportschiffahrt gibt. Halbwegs verbreitet scheinen sie nur in D und GB zu sein - Binnenstaaten mal außen vor gelassen. :-) --Crefeld 23:05, 10. Dez 2006 (CET)

Umstrukturierung

Habe die Struktur leicht verändert mit dem Hintergedanken: Ein Überblick über die Segelscheine ist insbesondere für den Segelneuling interessant. Hierzu sollten die für ihn interessanten Infos prominenter am Anfang stehen, spezielle Regelungen, wie gewerbliche Sportschifffahrt und Traditionsschiffe interessieren vermutlich nur einen kleinen Teil der Leser. --Peter 22:54, 7. Dez 2006 (CET)

Das hat auf jeden Fall Sinn. Vielleicht sollte man auch noch den Dreyer verlinken? Der ist ja diesbezgl. immer auf aktuellem Stand und hat auf seiner Homepage auch die Scheine aufgelistet. http://www.rolfdreyer.de/Yachtschule/Fuehrerscheine_und_Zeugnisse_im/Fuhrerscheine_undZeugnisse.html
Habe ich eingetragen. Link war "natürlich" wieder tot - wenn die Webdesigner nur endlich mal lernen würden, ihre Links beizubehalten... --Crefeld 17:43, 2. Jul. 2008 (CEST)

FS auf Binnenrevieren

Das auf den meisten Binnenrevieren (in D) die Binnenschiffahrtsordnung gilt, halte ich für ne gewagte Behauptung. Bin ja nu schon a weng öfters auf Regatten in und um Deutschland unterwegs und war erst einmal auf nem Teich, der möglicherweise einen solchen Schein erforderte (Wannsee?). Vielleicht fällt jemand ne geeignetere Formulierung ein. So viele Bundeswasserstraßen haben wir nicht. Rhein, Main, Donau, vielleicht noch der eine odere andere Kanal. --Crefeld 23:24, 10. Dez 2006 (CET)