Jedermannsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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(Grundsätzliches zum Jedermannsrecht)
 
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- Anlegen am Ufer und Ankern kann man überall, nicht nur an Gästebrücken.
- Anlegen am Ufer und Ankern kann man überall, nicht nur an Gästebrücken.
- Ufer mit bewohnten Häusern in der Nähe (auch direkt gegenüber in engen Buchten) sind zu meiden.
- Ufer mit bewohnten Häusern in der Nähe (auch direkt gegenüber in engen Buchten) sind zu meiden.
- Bewohnt ist ein Ferienhaus nicht nur dann, wenn man Menschen sieht oder Rauch aus der Sauna, sondern auch immer dann, wenn am Fahnenmast die Nationalflagge weht oder ein Wimpel.
- Bewohnt ist ein Ferienhaus nicht nur dann, wenn man Menschen sieht oder Rauch aus der Sauna, sondern auch immer dann, wenn am Fahnenmast die Nationalflagge weht oder ein Wimpel.
- Bei Landgängen kann man Beeren und Pilze sammeln.
- Bei Landgängen kann man Beeren und Pilze sammeln.
- Es bleibt kein Müll an Land zurück.
- Es bleibt kein Müll an Land zurück.


Generell gilt: Taucht doch noch ein Bewohner auf, ist ohne Diskussion schnellstmöglich der Platz zu räumen.
Generell gilt: Taucht doch noch ein Bewohner auf, ist ohne Diskussion schnellstmöglich der Platz zu räumen.

Version vom 6. Juni 2007, 15:38 Uhr

In Schweden gilt das sog. Jedermannsrecht (Allemansrätten).

Das besagt, daß die Natur jedem zur Nutzung zur Verfügung steht, nicht nur dem Eigentümer. Eingeschränkt wird dieses freie Nutzungsrecht, wenn hierdurch unmittelbare Belange des Eigentümers gestört werden. So ist z.B. eigentlich selbstverständlich, daß man nicht auf einem frisch eingesäten Acker zeltet oder seinen Grill in Sichtweite der Terrasse eines Wohnhauses aufstellt.

Überhaupt heißt bei allem, was man in diesem Rahmen tut, die Regel: "Nicht stören, nicht zerstören!"

Eine zentrale Rolle nimmt hierbei der sog. Hausfrieden ein. Das besagt, daß man sich einem bewohnten Haus weder auf Sicht- noch auf Hörweite zu nähern hat. In Schweden gibt es auf dem Land nur selten Zäune, sodaß man sich hieran nicht orientieren kann.

Für das Anlegen und Ankern mit dem Boot ergibt sich hieraus folgendes:

- Anlegen am Ufer und Ankern kann man überall, nicht nur an Gästebrücken.

- Ufer mit bewohnten Häusern in der Nähe (auch direkt gegenüber in engen Buchten) sind zu meiden.

- Bewohnt ist ein Ferienhaus nicht nur dann, wenn man Menschen sieht oder Rauch aus der Sauna, sondern auch immer dann, wenn am Fahnenmast die Nationalflagge weht oder ein Wimpel.

- Bei Landgängen kann man Beeren und Pilze sammeln.

- Es bleibt kein Müll an Land zurück.

Generell gilt: Taucht doch noch ein Bewohner auf, ist ohne Diskussion schnellstmöglich der Platz zu räumen.