Logbuch

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Seemannschaft

Törndurchführung

Seit alters her ist auf Schiffen das Führen von Logbüchern ein selbstverständliche Art der Dokumentation. Obwohl dies für Sportfahrzeuge bzw. Sportschiffer nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, ist ein Logbuch sinnvoll. In ihm werden Maßnahmen und Entscheidungen der Schiffsführung ebenso protokolliert wie Beobachtungen und besondere Vorkommnisse. Bei Einhaltung bestimmter Formvorschriften hat es Beweiskraft vor Gericht.

Gute Gründe

  • Regelmäßiges Notieren von Position, Kurs und Geschwindigkeit bietet die Sicherheit in der Navigation, wenn einmal die elektronischen Geräte ausfallen sollten.
  • Die Aufzeichnung von Wetterberichten, eigenen Wetterbeobachtungen und Barometerständen erlauben eine optimale Beurteilung der Wettersituation.
  • Bei Fahrzeugen ohne Tankuhr und Betriebsstundenzähler ist das Festhalten der Motorstunden oft die einzige Kalkulationsgrundlage für die noch vorhandene Restmenge an Treibstoff, sowie für das Einhalten der Wartungsintervalle.
  • Für die Übergabe zwischen zwei Wachmannschaften ist die Logbucheintragung über besondere Vorkommnisse, Beschädigungen, Fehlfunktionen und Defekte die geeignete Kommunikationsgrundlage.

Wichtige Einträge

Darüber hinaus sollten folgende Punkte dokumentiert werden:

  • Art, Umfang, Kosten und Zeitpunkt von Reparaturen und Wartungsarbeiten sollten eingetragen werden, so weiß man gleich, wann der nächste Ölwechsel oder Impeller fällig ist. Gegebenfalls empfielt sich hierfür auch das Führen eines separaten Wartungsbuches.
  • Das Auffüllen von Vorräten und die Anschaffung von Ersatzteilen sollte auch protokolliert werden. Ganz sicher gilt dies für Treibstoff und Trinkwasser. Auch nicht verkehrt ist das bei Lebensmitteln. Hier und auch bei Ersatzteilen kann ein Hinweis auf eine eventuelle Stauliste sinnvoll sein.
  • Besondere Vorkommnisse bei den Crewmitgliedern (z.B. Gesundheitsstörungen, Krankheitssymptome) sollten auf jeden Fall niedergeschrieben werden. (Vielleicht möchte ein Arzt später wissen, wann das Fieber angefangen hat und wie hoch es war...)
  • Genauer Hergang bei Unfällen, Benennung von Zeugen (Unterschrift derselben)

Formvorschriften

Wenn auch das Führen eines Logbuchs nicht verpflichtend ist, so gibt es doch Formvorschriften, die einzuhalten sind, wenn man es tut:

  • Das Logbuch ist auf ein Schiff auszustellen (z.B. Logbuch der SY XY)
  • Das Fahrzeug ist genau zu beschreiben (mit Art, Name, Heimathafen, Rufzeichen, MMSI, ggf. Amtlichem Kennzeichen, ggf. Versicherungsscheinnummer)
  • Genaue Bezeichnung von Skipper und Crewmitgliedern
  • Die Eintragungen müssen auf deutschen Schiffen in deutscher Sprache erfolgen, mit genauer Angabe der Bordzeit (Universal Time Coordinated, UTC oder Gesetzliche Zeit, GZ)
  • Entfernen von Seiten, Unkenntlichmachung von Eintragungen, Radieren ist nicht zulässig.
  • Die Eintragungen müssen von dem dafür Verantwortlichen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
  • Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre

Beim Durchsehen dieser Formvorschriften drängt sich der Eindruck auf, daß der Gesetzgeber eine (hand-)schriftliche Aufzeichnung und Archivierung im Sinn hatte. Natürlich stellt sich heute aber die Frage, ob nicht auch eine elektronische Dokumentation im Zweifelsfall vor einem Gericht Bestand haben würde. Sicherlich ist dies der Fall, wenn die Daten elektronisch erfasst werden, anschließend zeitnah ausgedruckt und von Hand abgezeichnet werden. Hier würde der Computer lediglich der Erfassung, Vorbereitung und Aufzeichnung der Daten dienen.

Anders ist die Situation, wenn die Daten auf dem Rechner verbleiben sollen, also auch die Archivierung elektronisch erfolgt. In diesem Fall müsste von der Softwareseite her sichergestellt sein, daß nachträgliche Manipulationen an den Inhalten ausgeschlossen sind. Diesem Anspruch genügt eine Textdatei ganz sicher nicht! Mit der Erstellung von Bilddateien und regelmäßiger Datensicherung sollte man jedoch auf der sicheren Seite sein. (weitere Ansichten zu dieser Frage auf der Diskussionsseite sind ausdrücklich erwünscht!) Konkret könnte das so aussehen: Man bastelt sich mit dem Textprogramm eine Tagesseite, die eine Tabelle für die laufenden Einträge bietet. Am nächsten Tag wird die Tagesdatei in ein PDF konvertiert (z.B. mit Tinypdf) und im entsprechenden Ordner abgelegt. Eine Sicherungskopie kommt z.B. auf einen USB-Stick. Dieser Standard sollte für die Sportschiffahrt ausreichend sein.

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