Long Range Certificate: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Allgemeines Funkbetriebszeugnis beziehungsweise '''Long Range Certificate (LRC)''' berechtigt neben dem Betrieb einer UKW-Seefunkanlage zum Betrieb von allen Seefunkanlagen und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine GMDSS-fähige Kurz- oder Grenzwellen-Seefunkanlage oder eine Inmarsat-Satellitenanlage an Bord ist. Das Zeugnis ist international gültig. Voraussetzungen für den Erwerb sind ein Mindestalter von 18 Jahren und Kenntnisse der englischen Sprache.<br />
Das Allgemeines Funkbetriebszeugnis beziehungsweise '''Long Range Certificate (LRC)''' berechtigt neben dem Betrieb einer UKW-Seefunkanlage zum Betrieb von allen Seefunkanlagen und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine GMDSS-fähige Kurz- oder Grenzwellen-Seefunkanlage oder eine Inmarsat-Satellitenanlage an Bord ist. Das Zeugnis ist international gültig. Voraussetzungen für den Erwerb sind ein Mindestalter von 18 Jahren und Kenntnisse der englischen Sprache.


== Prüfung ==
== Prüfung ==


Der Ablauf der Funkprüfungen des LRCs umfasst sämtliche oben erwähnten Prüfungskomponenten des deutschen SRC, plus einen zusätzlichen Fragebogen mit 15 Fragen zum Thema Inmarsat, sowie Grenzwelle/Kurzwelle, sowie eine praktische Prüfung an einer Simulationssoftware. Sollte ein deutscher SRC bereits vorhanden sein, so reicht die Beantwortung der Zusatzfragen aus. Ein RYA-SRC ist aktuell keine Basis für eine Zusatzprüfung, d.h. der Inhaber eines RYA-SRC muss eine Komplettprüfung ablegen.<br /><br />
Der Ablauf der Funkprüfungen des LRCs umfasst sämtliche oben erwähnten Prüfungskomponenten des deutschen SRC, plus einen zusätzlichen Fragebogen mit 15 Fragen zum Thema Inmarsat, sowie Grenzwelle/Kurzwelle, sowie eine praktische Prüfung an einer Simulationssoftware. Sollte ein deutscher SRC bereits vorhanden sein, so reicht die Beantwortung der Zusatzfragen aus. Ein RYA-SRC ist aktuell keine Basis für eine Zusatzprüfung, d.h. der Inhaber eines RYA-SRC muss eine Komplettprüfung ablegen.
 
Die praktische Prüfung sieht in der Regel folgendermaßen aus:<br /> UKW (SRC) Teil: Man erhält eine Karteikarte, auf der die Schiffsidentifkation, der Ort und die Art des Vorkommnis steht. Man muss den Sachverhalt lesen und einordnen. Es muss die schwerwiegendste Komponente betrachtet werden. Wenn das Schiff brennt und verlassen werden muss, besteht der Notfall aus "Abandoning Vessel" und nicht aus "Fire". Dies muss als Digital Selective Calling Notfall ausgesendet werden. Dafür editiert man im DSC-Controller die sogenannten Distress-Settings, wählt "Abandoning" aus und spezifiziert den Ort in Form von Breiten- und Längengraden. Abschließend hält man den roten Distressknopf fünf Sekunden lang gedrückt, um den Notruf auszusenden.
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Anschließend wird der Notfall per UKW-Sprechfunk auf Kanal 16 abgesetzt. Dafür überprüft man, ob die Anlage auf Seefunk eingestellt ist, und mit maximaler Sendeleistung (25Watt) sendet. Es darf nicht per Squelchänderung geprüft werden, ob die Frequenz frei ist, da es sich um einen Notfall handelt und keine Zeit zu verlieren ist. Meist ist danach der Notruf mittels "Silence fini" aufzuheben und ein Dringlichkeitsruf abzusetzen.
Die praktische Prüfung sieht in der Regel folgendermaßen aus:<br />
UKW (SRC) Teil: Man erhält eine Karteikarte, auf der die Schiffsidentifkation, der Ort und die Art des Vorkommnis steht. Man muss den Sachverhalt lesen und einordnen. Es muss die schwerwiegendste Komponente betrachtet werden. Wenn das Schiff brennt und verlassen werden muss, besteht der Notfall aus "Abandoning Vessel" und nicht aus "Fire". Dies muss als Digital Selective Calling Notfall ausgesendet werden. Dafür editiert man im DSC-Controller die sogenannten Distress-Settings, wählt "Abandoning" aus und spezifiziert den Ort in Form von Breiten- und Längengraden. Abschließend hält man den roten Distressknopf fünf Sekunden lang gedrückt, um den Notruf auszusenden.<br />
Anschließend wird der Notfall per UKW-Sprechfunk auf Kanal 16 abgesetzt. Dafür überprüft man, ob die Anlage auf Seefunk eingestellt ist, und mit maximaler Sendeleistung (25 Watt) sendet. Es darf nicht per Squelchänderung geprüft werden, ob die Frequenz frei ist, da es sich um einen Notfall handelt und keine Zeit zu verlieren ist. Meist ist danach der Notruf mittels "Silence fini" aufzuheben und ein Dringlichkeitsruf abzusetzen.
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Der LRC-Teil der Prüfung wird an einer passenden Prüfungsanlage abgenommen. Dies kann z. B. eine auf einem PC-Netzwerk laufende Simulation sein, aber auch ein Simulator der Berufsschifffahrt. Man ist angehalten auf der virtuellen Brücke alle notwendigen Geräte in Betriebsbereitschaft zu versetzen. (Grenzwelle-Kurzwelle, Inmarsat B, Inmarsat C, Navtex, GPS). Meist wird nur Inmarsat C geprüft, da die Verfahren bei GW/KW identisch mit dem UKW-Teil der Prüfung sind und von den beiden Inmarsat Systemen meist nur Inmarsat C für die Sportschifffahrt in Frage kommt. Dort ist in der Regel ein Notalarm abzusetzen, ein Telex oder Fax zu verschicken, das Adressbuch zu editieren und weitere Funktionen zu erklären.
Der LRC-Teil der Prüfung wird an einer passenden Prüfungsanlage abgenommen. Dies kann z. B. eine auf einem PC-Netzwerk laufende Simulation sein, aber auch ein Simulator der Berufsschifffahrt. Man ist angehalten auf der virtuellen Brücke alle notwendigen Geräte in Betriebsbereitschaft zu versetzen. (Grenzwelle-Kurzwelle, Inmarsat B, Inmarsat C, Navtex, GPS). Meist wird nur Inmarsat C geprüft, da die Verfahren bei GW/KW identisch mit dem UKW-Teil der Prüfung sind und von den beiden Inmarsat Systemen meist nur Inmarsat C für die Sportschifffahrt in Frage kommt. Dort ist in der Regel ein Notalarm abzusetzen, ein Telex oder Fax zu verschicken, das Adressbuch zu editieren und weitere Funktionen zu erklären.
== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.tim-koester.de/ LRC Trainer von Tim Köster]
* [http://www.tim-koester.de/ LRC Trainer von Tim Köster]

Aktuelle Version vom 13. März 2021, 10:21 Uhr

Seemannschaft

Diverses > Segelscheine

Das Allgemeines Funkbetriebszeugnis beziehungsweise Long Range Certificate (LRC) berechtigt neben dem Betrieb einer UKW-Seefunkanlage zum Betrieb von allen Seefunkanlagen und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine GMDSS-fähige Kurz- oder Grenzwellen-Seefunkanlage oder eine Inmarsat-Satellitenanlage an Bord ist. Das Zeugnis ist international gültig. Voraussetzungen für den Erwerb sind ein Mindestalter von 18 Jahren und Kenntnisse der englischen Sprache.

Prüfung

Der Ablauf der Funkprüfungen des LRCs umfasst sämtliche oben erwähnten Prüfungskomponenten des deutschen SRC, plus einen zusätzlichen Fragebogen mit 15 Fragen zum Thema Inmarsat, sowie Grenzwelle/Kurzwelle, sowie eine praktische Prüfung an einer Simulationssoftware. Sollte ein deutscher SRC bereits vorhanden sein, so reicht die Beantwortung der Zusatzfragen aus. Ein RYA-SRC ist aktuell keine Basis für eine Zusatzprüfung, d.h. der Inhaber eines RYA-SRC muss eine Komplettprüfung ablegen.

Die praktische Prüfung sieht in der Regel folgendermaßen aus:
UKW (SRC) Teil: Man erhält eine Karteikarte, auf der die Schiffsidentifkation, der Ort und die Art des Vorkommnis steht. Man muss den Sachverhalt lesen und einordnen. Es muss die schwerwiegendste Komponente betrachtet werden. Wenn das Schiff brennt und verlassen werden muss, besteht der Notfall aus "Abandoning Vessel" und nicht aus "Fire". Dies muss als Digital Selective Calling Notfall ausgesendet werden. Dafür editiert man im DSC-Controller die sogenannten Distress-Settings, wählt "Abandoning" aus und spezifiziert den Ort in Form von Breiten- und Längengraden. Abschließend hält man den roten Distressknopf fünf Sekunden lang gedrückt, um den Notruf auszusenden.
Anschließend wird der Notfall per UKW-Sprechfunk auf Kanal 16 abgesetzt. Dafür überprüft man, ob die Anlage auf Seefunk eingestellt ist, und mit maximaler Sendeleistung (25 Watt) sendet. Es darf nicht per Squelchänderung geprüft werden, ob die Frequenz frei ist, da es sich um einen Notfall handelt und keine Zeit zu verlieren ist. Meist ist danach der Notruf mittels "Silence fini" aufzuheben und ein Dringlichkeitsruf abzusetzen.

Der LRC-Teil der Prüfung wird an einer passenden Prüfungsanlage abgenommen. Dies kann z. B. eine auf einem PC-Netzwerk laufende Simulation sein, aber auch ein Simulator der Berufsschifffahrt. Man ist angehalten auf der virtuellen Brücke alle notwendigen Geräte in Betriebsbereitschaft zu versetzen. (Grenzwelle-Kurzwelle, Inmarsat B, Inmarsat C, Navtex, GPS). Meist wird nur Inmarsat C geprüft, da die Verfahren bei GW/KW identisch mit dem UKW-Teil der Prüfung sind und von den beiden Inmarsat Systemen meist nur Inmarsat C für die Sportschifffahrt in Frage kommt. Dort ist in der Regel ein Notalarm abzusetzen, ein Telex oder Fax zu verschicken, das Adressbuch zu editieren und weitere Funktionen zu erklären.

Weblinks

Literatur