Segelscheine: Unterschied zwischen den Versionen
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Für Führer von '''Traditionsschiffen''' und Maschinisten auf Traditionsschiffen bis 55m Länge gelten noch zahlreiche weitere Regelungen und Anforderungen, die in der SportSeeSchV <ref name="sportseeschv">Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen [http://bundesrecht.juris.de/sportseeschv/index.html]</ref> | Für Führer von '''Traditionsschiffen''' und Maschinisten auf Traditionsschiffen bis 55m Länge gelten noch zahlreiche weitere Regelungen und Anforderungen, die in der SportSeeSchV <ref name="sportseeschv">Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen [http://bundesrecht.juris.de/sportseeschv/index.html]</ref> nachzulesen sind. Diese Kenntnisse können mit dem Eintrag Traditionschiffer im [[Sportseeschifferschein|SSS]] oder [[Sporthochseeschifferschein|SHS]] nachgewiesen werden. | ||
== Sonstiges == | == Sonstiges == |
Version vom 11. Januar 2007, 18:54 Uhr
Übersicht Segelscheine (Deutschland) und sonstige Qualifikationen
es gibt eine große Reihe von Segelscheinen in Deutschland, die teilweise verpflichtend und teilweise freiwillig sind. Diese Seite gibt einen kurzen Überblick
Segelscheine
Binnenreviere
- SBF Binnen (Sportbootführerschein Binnen) - vorgeschrieben für das Motorbootfahren (ab 5PS) auf Binnenschifffahrtstraßen. Den SBF-Binnen gibt es jeweils für Fahrzeuge unter Motor, unter Segeln sowie für Segelsurfer. Der SBF-Binnen für Segelfahrzeuge ohne Motor (oder <=5PS) ist in der Regel nicht vorgeschrieben, mit Ausnahme der Berliner Gewässer.
- Sportschifferzeugnis - vorgeschrieben für alle Sportboote unter 25m. Bei Booten unter 15m gilt alternativ der SBF Binnen
- Bodenseeschifferpatent - aufgrund der Lage des Bodensee zwischen drei verschiedenen Ländern gelten dort besondere Regeln. Daher ist ein gesonderter Führerschein erforderlich, wenn man Boote mit über 12 qm Segelfläche oder mit Motor führen will. Der SBF Binnen oder andere Scheine der Sportschiffahrt werden jedoch als Erfahrungsnachweis zur Erteilung eines kostenpflichtigen Gastpatents für einen kurzen Zeitraum von 30 Tagen im Jahr ebenfalls anerkannt.
Seereviere
- SBF See (Sportbootführerschein See) - vorgeschrieben auf Seeschifffahrtsstraßen und innerhalb der 3-sm-Zone für Fahrzeuge, die mit einem Motor >5PS ausgestattet sind. Das trifft auch für Segelyachten zu
- SKS (Sportküstenschifferschein) - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 12-sm-Zone (da der Schein freiwillig ist, sorgt der "Geltungsbereich" häufig für Irritationen)
- SSS (Sportseeschifferschein) - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 30-sm-Zone, einschließlich gesamtem Mittelmeer, Nord- und Ostsee. Vorgeschrieben für die kommerzielle Schiffsführung in deutschen Gewässern.
- SHS (Sporthochseeschifferschein) - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten auf weltweiter Fahrt.
Die Regulierungen sind etwas undurchsichtig, insbesondere, weil es "das" Seerevier nicht gibt: Innerhalb einer Zone bis 3 sm und auf Seeschifffahrtsstraßen besteht Scheinpflicht (SBF See) für Motorfahrzeuge über 5 PS. Darunter fallen auch Segelyachten, die über einen meist stärkeren Motor verfügen. Daher ist der SBF See verpflichtend.
Der SKS und die weiterführenden Scheine sind freiwillig. Die Kaskoversicherungen der Charteryachten verlangen allerdings häufig den SKS als formalen Fähigkeitsnachweis. Unabhängig davon ist dieser Schein wegen des erweiterten Stoffumfangs und der umfangreicheren Praxis dringend empfohlen.
Welcher Schein für wen?
- Segeln auf Binnenrevieren
- SBF Binnen (nicht überall erforderlich)
- Jollensegeln auf Seerevieren
- kein Schein erforderlich
- Yachtsegeln auf Seerevieren
- (üblicherweise mit Motor > 5PS) - mindestens SBF See
- Yachtcharter auf Seerevieren
- mindestens SBF See, meist wird von der Versicherung der SKS als Befähigungsnachweis verlangt
Weitere Scheine
Spezielle Scheinpflichten
gewerbliche Nutzung auf Seerevieren
Für Skipper, die gewerblich tätig sind gelten weitaus umfangreichere Führerscheinvorschiften, die in der SportSeeSchV festgelegt sind [1].
bis 15m | 15m - 25m | über 25m | |
---|---|---|---|
Seereviere bis 12 sm | 1x SSS | 1x SSS | 2x SSS |
Seereviere bis 30 sm auf Mittelmeer, Nord- und Ostsee |
1x SHS | 1x SHS 1x SSS |
1x SHS 1x SSS |
Seereviere Weltweit | 1x SHS 1x SSS |
2x SHS | 2x SHS |
Weitere Vorschiften gelten für Fahrzeiten von über 10 Stunden. Die Detail dazu sind, wie ggf. aktuellere Regelungen, der SportSeeSchV zu entnehmen [1].
Traditionsschiffe
Für Führer von Traditionsschiffen und Maschinisten auf Traditionsschiffen bis 55m Länge gelten noch zahlreiche weitere Regelungen und Anforderungen, die in der SportSeeSchV [2] nachzulesen sind. Diese Kenntnisse können mit dem Eintrag Traditionschiffer im SSS oder SHS nachgewiesen werden.
Sonstiges
Früher gab es in Deutschland die Scheine A, BR, BK, C. Diese Scheine waren vom DSV ausgestellt, und damit nicht amtlich. Sie wurden durch die amtlichen Scheine SBF Binnen, SKS, SSS und SHS abgelöst.
Weblinks
- http://www.dsv.org/PDF/Poster_Scheine.pdf - Schein-Übersicht des DSV als Poster
juristische Quellen
- http://bundesrecht.juris.de/sportbootf_binv/index.html - Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtsstraßen (SportbootFüV-Bin)
- http://www.segelverband.at/cms/uploads/media/Bodensee_Schiffahrtsordnung.pdf - Die Bodenseeschiffahrtsordnung
- http://bundesrecht.juris.de/binschpatentv_1998/index.html - Die Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschiffahrt (BinSchPatentV)
- http://bundesrecht.juris.de/sportbootfsv/index.html - Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstraßen (SportBootFSV)
- http://bundesrecht.juris.de/sportseeschv/index.html - Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen (SportSeeSchV)