Segelscheine

aus SkipperGuide, dem Online-Revierführer über die Segelreviere der Welt.
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Übersicht Segelscheine (Deutschland) und sonstige Qualifikationen

es gibt eine große Reihe von Segelscheinen in Deutschland, die teilweise verpflichtend und teilweise freiwillig sind. Diese Seite gibt einen kurzen Überblick


Segelscheine

Binnenreviere

  • SBF Binnen (Sportbootführerschein Binnen) - vorgeschrieben für das Segeln und Motorbootfahren auf Binnenwasserstraßen. Hierzu gehören die meisten Binnengewässer in Deutschland. Es gibt jedoch auch Gewässer, bei denen ein solcher Schein nicht gefordert wird, z.B. bayerische Badeseen, siehe auch Starnberger See. Den SBF Binnen gibt es für Fahrzeuge unter Motor, unter Segeln und Surfbretter
  • Sportschifferzeugnis - vorgeschrieben für alle Sportboote unter 25m. Bei Booten unter 15m gilt alternativ der SBF Binnen
  • Bodenseeschifferpatent - aufgrund der Lage des Bodensee zwischen drei verschiedenen Ländern gelten dort besondere Regeln. Daher ist ein gesonderter Führerschein erforderlich, wenn man Boote mit über 12 qm Segelfläche oder mit Motor führen will. Der SBF Binnen oder andere Scheine der Sportschiffahrt werden jedoch als Erfahrungsnachweis zur Erteilung eines kostenpflichtigen Gastpatents für einen kurzen Zeitraum von 30 Tagen im Jahr ebenfalls anerkannt.

Seereviere

  • SBF See (Sportbootführerschein See) - vorgeschrieben auf Seeschifffahrtsstraßen und innerhalb der 3-sm-Zone für Fahrzeuge, die mit einem Motor >5PS ausgestattet sind. Das trifft auch für Segelyachten zu
  • SKS (Sportküstenschifferschein) - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 12-sm-Zone (da der Schein freiwillig ist, sorgt der "Geltungsbereich" häufig für Irritationen)
  • SSS (Sportseeschifferschein) - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 30-sm-Zone, einschließlich gesamtem Mittelmeer, Nord- und Ostsee. Vorgeschrieben für die kommerzielle Schiffsführung in deutschen Gewässern.
  • SHS (Sporthochseeschifferschein) - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten auf weltweiter Fahrt.

Die Regulierungen sind etwas undurchsichtig, insbesondere, weil es "das" Seerevier nicht gibt: Innerhalb einer Zone bis 3 sm und auf Seeschifffahrtsstraßen besteht Scheinpflicht (SBF See) für Motorfahrzeuge über 5 PS. Darunter fallen auch Segelyachten, die über einen meist stärkeren Motor verfügen. Daher ist der SBF See verpflichtend.

Der SKS und die weiterführenden Scheine sind freiwillig. Die Kaskoversicherungen der Charteryachten verlangen allerdings häufig den SKS als formalen Fähigkeitsnachweis. Unabhängig davon ist dieser Schein wegen des erweiterten Stoffumfangs und der umfangreicheren Praxis dringend empfohlen.

Welcher Schein für wen?

Segeln auf Binnenrevieren
SBF Binnen (nicht überall erforderlich)
Jollensegeln auf Seerevieren
kein Schein erforderlich
Yachtsegeln auf Seerevieren
(üblicherweise mit Motor > 5PS) - mindestens SBF See
Yachtcharter auf Seerevieren
mindestens SBF See, meist wird von der Versicherung der SKS als Befähigungsnachweis verlangt

Weitere Scheine

  • UBI
  • SRC (Short Range Certificate)
  • LRC (Long Range Certificate)

Spezielle Scheinpflichten

gewerbliche Nutzung auf Seerevieren

Für Skipper, die gewerblich tätig sind gelten weitaus umfangreichere Führerscheinvorschiften, die in der SportSeeSchV festgelegt sind [1].

bis 15m 15m - 25m über 25m
Seereviere bis 12 sm 1x SSS 1x SSS 2x SSS
Seereviere bis 30 sm
auf Mittelmeer, Nord- und Ostsee
1x SHS 1x SHS
1x SSS
1x SHS
1x SSS
Seereviere Weltweit 1x SHS
1x SSS
2x SHS 2x SHS

Weitere Vorschiften gelten für Fahrzeiten von über 10 Stunden. Die Detail dazu sind, wie ggf. aktuellere Regelungen, der SportSeeSchV zu entnehmen [1].

Traditionsschiffe

Für Führer von Traditionsschiffen und Maschinisten auf Traditionsschiffen bis 55m Länge gelten noch zahlreiche weitere Regelungen und Anforderungen, die in der SportSeeSchV [2][3] nachzulesen sind. Diese Kenntnisse können mit dem Eintrag Traditionschiffer im SSS oder SHS nachgewiesen werden.

Sonstiges

Früher gab es in Deutschland die Scheine A, BR, BK, C. Diese Scheine waren vom DSV ausgestellt, und damit nicht amtlich. Sie wurden durch die amtlichen Scheine SBF Binnen, SKS, SSS und SHS abgelöst.

Weblinks

juristische Quellen

Quellen

  1. 1,0 1,1 Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen - Anlage 5 (zu §11a)[1]
  2. Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen [2]