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'''Geltung''':
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GMDSS-fähiger Sprechfunk auf UKW im Seebereich, jedoch NICHT im Binnenbereich und beschränkt auf die Sportschiffahrt. Der Schein ist verpflichtend für alle Skipper, deren Boot mit einer UKW-Sprechfunkanlage mit DSC-Controller zur Teilnahme am [[GMDSS]] ausgerüstet ist. Für UKW-Geräte ohne DSC-Controller reicht das früher erteilte UKW-Sprechfunkzeugnis. (Für Binnen siehe [[UBI]])
GMDSS-fähiger Sprechfunk auf UKW im Seebereich, jedoch NICHT im Binnenbereich und beschränkt auf die Sportschiffahrt. Der Schein ist verpflichtend für alle Skipper, deren Boot mit einer UKW-Sprechfunkanlage mit DSC-Controller zur Teilnahme am [[GMDSS]] ausgerüstet ist. Für UKW-Geräte ohne DSC reicht das früher erteilte UKW-Sprechfunkzeugnis. (Für Binnen siehe [[UBI]])


'''Prüfungsbereiche''':
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und - fakultativ - "sonstige Fertigkeiten" (stellen kein Problem dar, wenn man die Pflichtaufgaben kann)  
und - fakultativ - "sonstige Fertigkeiten" (stellen kein Problem dar, wenn man die Pflichtaufgaben kann)  


== Alternativen zum SRC==
Weitere Lizenzen zur Teilnahme am GMDSS mit UKW und DSC sind [[ROC]] und [[GOC]], auch ''Begrenzt gültiges Betriebszeugnis für Funker'' und ''Allgemeines Betriebszeugnis für Funker''. Diese Scheine werden heutzutage, also nach Einführung von SRC, UBI und LRC nur noch in der Berufschiffahrt gefordert und müssen dort regelmäßig aktualisiert werden. Für die Verwendung in der Sportschiffahrt sind sie auch ohne Aktualisierung unbegrenzt gültig.
Das ''RYA-SRC'' ist ein SRC mit demselben Gültigkeitsumfang wie ein SRC, das von deutschen Prüfungskommissionen erteilt wurde, aber auf einer Prüfung nach britischen Regularien beruht. Es gibt derzeit unterschiedliche Auffassungen auch bei deutschen Behörden und Ministerien darüber, ob dieses Zeugnis insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Rechtsharmonisierung auch deutschen Staatsbürgern und von deutschen Anbietern erteilt werden darf. Außerhalb der EU steht es Staaten grundsätzlich frei, SRC anderer Staaten anzuerkennen oder nicht.




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