Short Range Certificate

Seemannschaft

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Geltung

GMDSS-fähiger Sprechfunk auf UKW im Seebereich, jedoch NICHT im Binnenbereich und beschränkt auf die Sportschiffahrt. Der Schein ist verpflichtend für alle Skipper, deren Boot mit einer UKW-Sprechfunkanlage mit DSC-Controller zur Teilnahme am GMDSS ausgerüstet ist. Für UKW-Geräte ohne DSC reicht das früher erteilte UKW-Sprechfunkzeugnis, das allerdings nicht mehr neu ausgestellt wird. Für Details zum Binnenfunk siehe UBI.

Prüfungsbereiche

Die Theorieprüfung besteht aus drei Teilen:

  1. einem Fragebogen, bestehend aus 30 Fragen, die in eigenen Worten beantwortet werden müssen (keine Ankreuzfragen bis zum 1.4.2011)
  2. einer Englisch-Deutsch-Übersetzung (der englische Text wird diktiert und muss möglichst genau erfasst werden)
  3. einer Deutsch-Englisch-Übersetzung

Die Texte der Übersetzungen sind aus einem Pool von 27 festgelegten Funksprüchen entnommen, hier warten also keine Überraschungen.

Die Praxisprüfung ist an den Geräten zu absolvieren. Sie besteht aus vier Pflichtaufgaben, entweder

  1. Controller editieren und einen Notalarm senden.
  2. Eine Notmeldung senden.
  3. Den Notverkehr beenden.
  4. Controller editieren. Dringlichkeitsanruf aussenden und eine Dringlichkeitsmeldung abgeben.

oder

  1. Speicher abfragen und empfangenen Notalarm bestätigen.
  2. Controller editieren. Notalarm weiterleiten und Seefunkstelle in Not informieren.
  3. Einen Fehlalarm aufheben.
  4. Speicher abfragen. Dringlichkeitsmeldung aufnehmen und weitere Maßnahmen einleiten.

und - fakultativ - "sonstige Fertigkeiten" (stellen kein Problem dar, wenn man die Pflichtaufgaben kann)


Alternativen zum SRC

Weitere Lizenzen zur Teilnahme am GMDSS mit UKW und DSC sind ROC und GOC, auch Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker (BBz) und Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABz). Diese Scheine werden heutzutage, also nach Einführung von SRC, UBI und LRC nur noch in der Berufsschiffahrt gefordert und müssen dort regelmäßig aktualisiert werden. Für die Verwendung in der Sportschifffahrt sind sie auch ohne Aktualisierung unbegrenzt gültig.

In Deutschland gab es noch als Sonderform das BBz-I, das im Gegensatz zum BBz-II nur in deutscher Sprache geprüft wurde.

Das RYA-SRC ist ein SRC mit demselben Gültigkeitsumfang wie ein SRC, das von deutschen Prüfungskommissionen erteilt wurde, aber auf einer Prüfung nach britischen Regularien beruht. Es gibt derzeit unterschiedliche Auffassungen auch bei deutschen Behörden und Ministerien darüber, ob dieses Zeugnis insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Rechtsharmonisierung auch deutschen Staatsbürgern und von deutschen Anbietern erteilt werden darf. Außerhalb der EU steht es Staaten grundsätzlich frei, SRC anderer Staaten anzuerkennen oder nicht.

Weblinks