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Seit alters her ist auf Schiffen das Führen von Logbüchern ein selbstverständliche Art der Dokumentation. Ob es eine zwingende Verpflichtung für den Sportschiffer gibt, wird wohl unterschiedlich beurteilt. Nach der [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/schsv_1998/gesamt.pdf Schiffssicherheitsverordnung (SchSV §13(1)3 und SchSV §13(2)11)]besteht durchaus auch für Sportschiffer eine entsprechende Verpflichtung. Bei der Veröffentlichung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes [http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/verkehrsvorschriften-hinweise-wassersportler/allgemein/Seetagebuecher/index.html ELWIS], wird das etwas lockerer gesehen. Die Quellen stimmen jedoch darin überein, daß besondere Vorkommnisse schriftlich zu protokollieren sind.
Seit alters her ist auf Schiffen das Führen von Logbüchern ein selbstverständliche Art der Dokumentation. Ob es eine zwingende Verpflichtung für den Sportschiffer gibt, wird wohl unterschiedlich beurteilt. Nach der [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/schsv_1998/gesamt.pdf Schiffssicherheitsverordnung (SchSV §13(1)3 und SchSV §13(2)11)] besteht durchaus auch für Sportschiffer eine entsprechende Verpflichtung. Bei der Veröffentlichung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes [http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/verkehrsvorschriften-hinweise-wassersportler/allgemein/Seetagebuecher/index.html ELWIS], wird das etwas lockerer gesehen. Die Quellen stimmen jedoch darin überein, daß besondere Vorkommnisse schriftlich zu protokollieren sind.
In jedem Fall ist das Führen eines Logbuchs sinnvoll. In ihm werden Maßnahmen und Entscheidungen der Schiffsführung ebenso protokolliert wie Beobachtungen und besondere Vorkommnisse. Bei Einhaltung bestimmter Formvorschriften hat es Beweiskraft vor Gericht.
In jedem Fall ist das Führen eines Logbuchs sinnvoll. In ihm werden Maßnahmen und Entscheidungen der Schiffsführung ebenso protokolliert wie Beobachtungen und besondere Vorkommnisse. Bei Einhaltung bestimmter Formvorschriften hat es Beweiskraft vor Gericht.


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