Nord-Ostsee-Kanal: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Einfahrtsignal gilt für Sportboote ein weißes unterbrochenes Licht '''alleine''' für die jeweilige Schleusenkammer.
Als Einfahrtsignal gilt für Sportboote ein weißes unterbrochenes Licht '''alleine''' für die jeweilige Schleusenkammer.
Alle anderen Signale bedeuten ein Einlaufverbot!




Hier gibt es auch das [http://www.wsa-kiel.wsv.de/Service/Publikationen/Anlagen/Merkblatt_fuer_Sportbootfahrer.pdf Merkblatt für Sportboote], das man sich besser '''vor''' dem Törn über den unten angegebenen Link ausdrucken sollte.
Es gibt es "Merkblatt für Sportboote", das man sich besser '''vor''' dem Törn über den unten angegebenen Link ausdrucken sollte.


Die "Wartezonen" außen stimmen zwar, kanalseitig vor den Schleusen Holtenau liegt nun ein Warteschlengel ohne Landverbindung, der beidseitig belegt werden kann.<br />
Die "Wartezonen" außen stimmen zwar, kanalseitig vor den Schleusen Holtenau liegt nun ein Warteschlengel ohne Landverbindung, der beidseitig belegt werden kann.<br />
Die imaginäre Kurslinie der Fähre darf beim Warten nicht überfahren  werden.<br />
Die imaginäre Kurslinie der Fähre darf beim Warten nicht überfahren  werden.<br />


Die Zahlung der Kanalgebühren ist (Stand 2017) bis zur Neuaufstellung von Bezahlautomaten ausgesetzt, da die bisherigen Zahlstellen nur durch Notleitern erreichbar waren und dies aus Sicherheitsgründen nicht mehr zulässig ist. Bei Aufnahme des neuen Bezahlsystems erfolgt
Für Sportboote ist die Zahlung der Kanalgebühren seit dem 1.1.2022 wieder erforderlich.
[http://www.wsa-kiel.wsv.de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Befahrungsabgabe_Sportboote/index.html eine weitere Information] seitens des WSA.


Der Kanal darf von Sportbooten nur während der Tagfahrzeiten genutzt werden.<br />
Der Kanal darf von Sportbooten nur während der Tagfahrzeiten genutzt werden.<br />
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== Weblinks ==
== Weblinks ==


* [http://www.kiel-canal.org/ Die offizielle Seite des NOK]
* [https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/schifffahrt/01_seeschifffahrt/nord-ostsee-kanal/nord-ostsee-kanal-node.html Die offizielle Seite des NOK]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Nord-Ostsee-Kanal Nord-Ostsee-Kanal (Wikipedia DE)]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Nord-Ostsee-Kanal Nord-Ostsee-Kanal (Wikipedia DE)]
* [https://de.wikivoyage.org/wiki/Nord-Ostsee-Kanal Nord-Ostsee-Kanal (Wikivoyage DE)]
* [https://de.wikivoyage.org/wiki/Nord-Ostsee-Kanal Nord-Ostsee-Kanal (Wikivoyage DE)]
* [http://www.anhinga.info/haefenklein/nok.html Bilder vom NOK (Anhinga)]
* [http://www.anhinga.info/haefenklein/nok.html Bilder vom NOK (Anhinga)]
* [http://www.wsa-kiel.wsv.de/Service/Publikationen/Anlagen/Merkblatt_fuer_Sportbootfahrer.pdf Merkblatt für Sportboote auf dem NOK (PDF)]
* [https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/schifffahrt/01_seeschifffahrt/nord-ostsee-kanal/Sportboot-NOK/Flyer/PDF_Merkbl_Spobo_dt.pdf Merkblatt für Sportboote auf dem NOK (PDF)]
* [http://www.kiel-canal.de/flvplayer/flvplayer.swf kiel-canal.de-Video] Durchfahrt durch den NOK in 9 Minuten
* [http://www.kiel-canal.de/flvplayer/flvplayer.swf kiel-canal.de-Video] Durchfahrt durch den NOK in 9 Minuten


Allgemeine Hinweise aus der [http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Verzeichnis-Rechtsverordnungen-Gesetze/SeeSchStrO.pdf SeeSchStrO] für den NOK - im 7. Abschnitt - und wichtige Informationen in den folgenden Links:
Allgemeine Hinweise aus der [http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Verzeichnis-Rechtsverordnungen-Gesetze/SeeSchStrO.pdf SeeSchStrO] für den NOK - im 7. Abschnitt - und wichtige Informationen in den folgenden Links:
* [http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Erster-Abschnitt/02/Verkehrsgruppen_auf_dem_Nord-Ostsee-Kanal/index.html Verkehrsgruppen im Nord-Ostsee-Kanal] - Sportboote gehören in die Verkehrsgruppe 1 -
* [https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Erster-Abschnitt/02/Verkehrsgruppen-Nord-Ostsee-Kanal/Verkehrsgruppen-Nord-Ostsee-Kanal-page.html Verkehrsgruppen im Nord-Ostsee-Kanal] - Sportboote gehören in die Verkehrsgruppe 1 -
* [http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Anlagen/Anlage-I/ Lichtzeichen in Weichengebiete des Nord-Ostsee-Kanals] im Kapitel A.22
* [http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Anlagen/Anlage-I/ Lichtzeichen in Weichengebiete des Nord-Ostsee-Kanals] im Kapitel A.22


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