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Außerdem ist eine ''Praxisprüfung'' an den Geräten zu absolvieren. | Außerdem ist eine ''Praxisprüfung'' an den Geräten zu absolvieren. |
Version vom 31. Dezember 2006, 19:59 Uhr
Geltung: Sprechfunk auf UKW im Seebereich, jedoch NICHT im Binnenbereich. Der Schein ist verflichtend für alle Skipper, deren Boot mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet ist. (Für Binnen siehe UBI)
Prüfungsbereiche: Die Theorieprüfung besteht aus drei Teilen: 1) einer Wissensprüfung (diese Prüfung läuft ähnlich wie die SBF See -Prüfungen ab) 2) einer Englisch-Deutsch-Übersetzung (in Kombination mit einem Diktat) 3) einer Deutsch-Englisch-Übersetzung. Die Texte der Übersetzungen sind aus einem ganz bestimmten Textpool entnommen, den man sich vorher anschauen sollte.
Außerdem ist eine Praxisprüfung an den Geräten zu absolvieren.