Jedermannsrecht

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In Schweden, Finnland und Norwegen gilt das sog. Jedermannsrecht (Allemansrätten).

Das besagt, dass die Natur jedem zur Nutzung zur Verfügung steht, nicht nur dem Eigentümer. Eingeschränkt wird dieses freie Nutzungsrecht, wenn hierdurch unmittelbare Belange des Eigentümers gestört werden. So ist z.B. eigentlich selbstverständlich, daß man nicht auf einem frisch eingesäten Acker zeltet oder seinen Grill in Sichtweite der Terrasse eines Wohnhauses aufstellt.

Überhaupt heißt bei allem, was man in diesem Rahmen tut, die Regel: "Nicht stören, nicht zerstören!"

Eine zentrale Rolle nimmt hierbei der sog. Hausfrieden ein. Das besagt, dass man sich einem bewohnten Haus weder auf Sicht- noch auf Hörweite zu nähern hat. In Schweden gibt es auf dem Land nur selten Zäune, sodass man sich hieran nicht orientieren kann.

Für das Anlegen und Ankern mit dem Boot ergibt sich hieraus folgendes:

  • Anlegen am Ufer und Ankern kann man überall, nicht nur an Gästebrücken.
  • Ufer mit bewohnten Häusern in der Nähe (auch direkt gegenüber in engen Buchten) sind zu meiden.
  • Bewohnt ist ein Ferienhaus nicht nur dann, wenn man Menschen sieht oder Rauch aus der Sauna, sondern auch immer dann, wenn am Fahnenmast die Nationalflagge weht oder ein Wimpel.
  • Bei Landgängen kann man Beeren und Pilze sammeln.
  • Es bleibt kein Müll an Land zurück.

Generell gilt: Taucht doch noch ein Bewohner auf, ist ohne Diskussion schnellstmöglich der Platz zu räumen.

Genauere Informationen für Schweden gibt es beim Naturvårdsverket. Das dort Gesagte lässt sich sinngemäß auch auf die anderen Länder übertragen.