Sportschifferzeugnis E

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Seemannschaft

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Neu ab 2022

Es gilt nun die Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV

  • Unionspatent (Befähigungszeugnis der Europäischen Union für Schiffsführer und Schiffsführerinnen)
  • Schifferzeugnisse:
    • Sportschifferzeugnis für Sportfahrzeuge (ein für Sport- oder Freizeitzwecke bestimmtes Schiff, das kein Fahrgastschiff oder Fahrgastboot ist)
    • Kleinschifferzeugnis] für Fahrgastboote (ein zur Beförderung von Fahrgästen zugelassenes Fahrzeug, das kein Fahrgastschiff ist (gewerbliche Nutzung von Sportbooten))
    • Fährschifferzeugnis
    • Behördenschifferzeugnis

Die Durchführung von Befähigungsprüfungen regelt die Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung - BinSchPersBefähPrV.

Auf Nachfrage schreibt die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Dezember 2022:
"Eine Veröffentlichung der Fragen für die theoretische Prüfung zum Unionspatent wird es in absehbarer Zeit nicht geben. Mit den alten Fragenkatalogen kann man sich aber sehr realistisch auch auf die neue Theorieprüfung vorbereiten."

Allgemeines

Bis 2022 galt die Binnenschifferpatentverordnung - BinSchPatentV:

  • Schifferpatent A/B/C1/C2
  • Feuerlöschbootpatent D1/D2
  • Sportschifferzeugnis E
  • Fährführerschein F

Das Sportschifferzeugnis E gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Erforderlich für Sportfahrzeuge mit einer Länge von 20-25 m (Rhein: 15-25 m). International gültig. Prüfung bei den Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Ärztliches Zeugnis nach Muster von einem zugelassenen Arbeitsmediziner
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • bei Vorlage des SBF See oder SBF Binnen kann die praktische Prüfung erlassen werden

Prüfungsprogramm

Kenntnis der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

BinSchStrO

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung
  • Bezeichnung der Fahrzeuge
  • Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Radar
  • Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
  • Fahrregeln
  • Regeln für das Stillliegen
  • Kapitel 10 bis 27 (Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen)
  • Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen
  • Anlage 3 (Bezeichnung der Fahrzeuge)
  • Anlage 6 (Schallzeichen)
  • Anlage 7 (Schifffahrtszeichen)
  • Anlage 8 (Bezeichnung der Wasserstraße)
  • Anlage 10 (Ölkontrollbuch)

Merkblätter / Handbücher

  • Sprechfunk
  • Abfallbeseitigung

BinSchUO

  • Kapitel 1, § 6 Inhalt Fahrtauglichkeitsbescheinigung

BinSchPatentV

  • Fahrerlaubnisarten
  • Kriterien für Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung über das Ruhen der Erlaubnis
  • Unfallverhütung

Wasserstraßenkunde anhand von Kartenmaterial

Wasserstraßen (wichtige geografische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)

Ortskenntnisse der beantragten Strecken (Anlage 9)

  • Fahrwegbeschreibung Berg- und Talfahrt
  • Fahrwegabmessungen

Berufskenntnisse (nautische, schiffsbetriebstechnische, berufliche Fähigkeiten)

Führung des Fahrzeuges

  • Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften
  • Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb
  • Einfluss von Strömung, Wind und des Soges
  • Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung
  • Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen

Maschinenkenntnisse

  • Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen
  • Bedienung, Betriebskontrolle
  • Maßnahmen bei Betriebsstörungen

Verhalten unter besonderen Umständen

  • Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks
  • Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen
  • Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen
  • Benachrichtigung von zuständigen Behörden
  • Brandverhütung, Feuerlöschwesen


Literatur

Weiterführende Informationen

Anmerkungen

Mein lieber Scholli, ist das ein Wust von Auflistungen, Verordnungen und Paragraphen! Die zur Verfügung gestellten Fragebögen machen das Leben auch nicht leichter... Mit diesem kleinen Projekt versuche ich etwas Licht in die Sache zu bringen. Meine Sportbootführer- und Funkscheine habe ich autodidaktisch erworben, da sollte es doch auch mit einem Patent klappen!? Bisher habe ich leider nichts gefunden, was ich als Lernhilfe bezeichnen würde. Hier daher der Versuch eines Laien, meine Recherchen auch anderen Interessierten zugänglich zu machen ... Dirk 2013-12-18

Frage

Wenn ich im Besitz des Sportschifferzeugnises E bin und gewerblich fahren will, brauche ich dann zusätzlich das Kleinschifferzeugnis? --Skipper henrik (Diskussion) 19:52, 16. Feb. 2023 (CET)