UKW-Sprechfunkzeugnis

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Seemannschaft

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Geltung

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunk auf UKW-Frequenzen beim Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen. Der Schein ist verflichtend für alle Skipper, deren Boot mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet ist. Wer bereits ein SRC oder LRC hat, kann den UBI in einer verkürzten Prüfung erwerben

Prüfung und Fragenkatalog

Die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken -FTV- bietet im Internet die Prüfungsbögen, einen Fragenkatalog und viele Hinweise zur Prüfung an:

http://www.fvt.wsv.de/ubi/index.html

In der Schweiz wird nur eine theoretische Prüfung verlangt, die dafür auch Grundwissen über ausländische Modalitäten (u.a. niederländische und tschechische) abfragt. Als Hilfsmittel werden mehrere Zusatzblätter ausgegeben. Die Prüfung muss im Normalfall beim BAKOM in Biel abgelegt werden. Einige süddeutsche Segelschulen nutzen die Prüfungen des BAKOM anstelle des FVT.

Weblinks