Segelscheine

aus SkipperGuide, dem Online-Revierführer über die Segelreviere der Welt.
Version vom 7. Dezember 2006, 20:41 Uhr von Peter (Diskussion | Beiträge) (Erster Wurf)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Übersicht Segelscheine (Deutschland) und sonstige Qualifikationen

es gibt eine große Reihe von Segelscheinen in Deutschland, die teilweise verpflichtend und teilweise freiwillig sind. Diese Seite gibt einen kurzen Überblick

Segelscheine

Binnenreviere

  • SBF Binnen (Sportbootführerschein Binnen) - vorgeschrieben für das Segeln und Motorbootfahren auf Binnenwasserstraßen. Hierzu gehören die meisten Binnengewässer in Deutschland (es gibt jedoch auch Gewässer, bei denen ein solcher Schein nicht gefordert wird, z.B. bayerische Badeseen, siehe auch Starnberger See). Den SBF Binnen gibt es für Fahrzeuge unter Motor, unter Segeln und Surfbretter

Seereviere

  • SBF See (Sportbootführerschein See) - vorgeschrieben auf Seeschifffahrtsstraßen und innerhalb der 3-sm-Zone für Fahrzeuge, die mit einem Motor >5PS ausgestattet sind. Das trifft auch für Segelyachten zu
  • SKS (Sportküstenschifferschein) - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 12-sm-Zone (da der Schein freiwillig ist, sorgt der "Geltungsbereich" häufig für Irritationen)
  • SSS (Sportseeschifferschein) - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 30-sm-Zone, einschließlich gesamtem Mittelmeer, Nord- und Ostsee. Vorgeschrieben für die kommerzielle Schiffsführung in deutschen Gewässern.
  • SHS (Sporthochseeschifferschein) - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten auf weltweiter Fahrt.

Die Regulierungen sind etwas undurchsichtig, insbesondere, weil es "das" Seerevier nicht gibt: Innerhalb einer Zone bis 3 sm und auf Seeschifffahrtsstraßen besteht Scheinpflicht (SBF See) für Motorfahrzeuge über 5 PS. Darunter fallen auch Segelyachten, die über einen meist stärkeren Motor verfügen. Daher ist der SBF See verpflichtend.

Der SKS und die weiterführenden Scheine sind freiwillig. Die Kaskoversicherungen der Charteryachten verlangen allerdings häufig den SKS als formalen Fähigkeitsnachweis. Unabhängig davon ist dieser Schein wegen des erweiterten Stoffumfangs und der umfangreicheren Praxis dringend empfohlen.


Welcher Schein für wen?

  • Segeln auf Binnenrevieren - SBF Binnen (nicht überall erforderlich)
  • Jollensegeln auf Seerevieren - kein Schein erforderlich
  • Yachtsegeln auf Seerevieren (üblicherweise mit Motor > 5PS) - mindestens SBF See
  • Yachtcharter auf Seerevieren - mindestens SBF See, meist wird von der Versicherung der SKS als Befähigungsnachweis verlangt
  • Kommerzielles Skippern auf Seerevieren bis 30 sm, auf Mittelmeer, Nord- und Ostsee - SSS
  • Kommerzielles Skippern auf Seerevieren weltweit - SHS

Weitere Scheine

  • UBI
  • SRC (Short Range Certificate)
  • LRC (Long Range Certificate)

Sonstiges

Früher gab es in Deutschland die Scheine A, BR, BK, C. Diese Scheine waren vom DSV ausgestellt, und damit nicht amtlich. Sie wurden durch die amtlichen Scheine SBF Binnen (Segel), SKS, SSS und SHS abgelöst.